Klarnamen-Streit: Gericht gibt Facebook Recht
Thilo Weichert, jener Datenschützer aus Schleswig-Holstein, der als größter Facebook-Kritiker gilt, musste vor Gericht in einer weiteren Instanz eine Niederlage hinnehmen. Das OVG Schleswig gab dem sozialen Netzwerk Recht.
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf seiner Webseite bekannt gegeben hat, darf Facebook vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten, also die so genannten Klarnamen, angeben, sperren. Das OVG schreibt, dass man gestern "in zwei Beschlüssen die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen" habe.
Siehe auch: Facebook-Klarnamen - Niederlage für Datenschützer
Das von Weichert geleitete Datenschutzzentrum hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht verlangt, dass das soziale Netzwerk Pseudonyme erlaubt und mit einer Geldstrafe gedroht. Darauf hatte Facebook Widersprüche beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht eingelegt.
Das Verwaltungsgericht gab dem US-Unternehmen Recht und hat auf die Tatsache verwiesen, dass das deutsche Datenschutzgesetz hier nicht gültig sei, da die Facebook-Praxis durch die Europäische Datenschutzrichtlinie sowie das Bundesdatenschutzgesetz abgedeckt sei.
Dieser Argumentation des Verwaltungsgerichts schloss sich nun das OVG Schleswig an und schreibt: "Ob möglicherweise Facebook USA als sog. verantwortliche Stelle die maßgeblichen Entscheidungen über die Datenverarbeitung treffe, sei für die Frage des anwendbaren Rechts nicht erheblich."
Auch das Vorhandensein einer vermeintlichen deutschen Facebook-"Niederlassung" spiele in diesem Fall keine Rolle, da die Facebook Germany GmbH "ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing" tätig sei. Zudem stellt das OVG fest, dass auch laut irischem Datenschutzrecht (wo Facebook seine europäische Niederlassung hat) "die Möglichkeit pseudonymer Nutzung" gewährleistet sein müsse, was das ULD im Beschwerdeverfahren nicht dargelegt habe.
Siehe auch: Facebook-Klarnamen - Niederlage für Datenschützer
Das von Weichert geleitete Datenschutzzentrum hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht verlangt, dass das soziale Netzwerk Pseudonyme erlaubt und mit einer Geldstrafe gedroht. Darauf hatte Facebook Widersprüche beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht eingelegt.
Das Verwaltungsgericht gab dem US-Unternehmen Recht und hat auf die Tatsache verwiesen, dass das deutsche Datenschutzgesetz hier nicht gültig sei, da die Facebook-Praxis durch die Europäische Datenschutzrichtlinie sowie das Bundesdatenschutzgesetz abgedeckt sei.
Dieser Argumentation des Verwaltungsgerichts schloss sich nun das OVG Schleswig an und schreibt: "Ob möglicherweise Facebook USA als sog. verantwortliche Stelle die maßgeblichen Entscheidungen über die Datenverarbeitung treffe, sei für die Frage des anwendbaren Rechts nicht erheblich."
Auch das Vorhandensein einer vermeintlichen deutschen Facebook-"Niederlassung" spiele in diesem Fall keine Rolle, da die Facebook Germany GmbH "ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing" tätig sei. Zudem stellt das OVG fest, dass auch laut irischem Datenschutzrecht (wo Facebook seine europäische Niederlassung hat) "die Möglichkeit pseudonymer Nutzung" gewährleistet sein müsse, was das ULD im Beschwerdeverfahren nicht dargelegt habe.
Thema:
Metras Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Facebook
- The Social Reckoning: Erster Trailer zum brisanten Facebook-Thriller
- Super Bowl 2026: Oakley Meta-Brillen halten epische Sportmomente fest
- WhatsApp: Wie man ungewollte Gruppen-Einladungen vermeidet
- Super Bowl 2025: Eine Banane für Chris Pratt und Chris Hemsworth
- Mehr als eine Kamerabrille? Die Ray-Ban-Meta-Smart Glasses im Test
The Social Network im Preis-Check
Beiträge aus dem Forum
-
Facebook Werbung
Ler-Khun -
Facebook sperrt meinen Account und verlangt zum Entsperren Foto
Doodle -
Abfrage der Datenschutzeinstellungen bei jedem Neustart.
DK2000 -
Keine Anzeige meiner Beiträge in Facebook
IsabellaKrystynek -
deutscher Warcraft 3 Discord / deutsche Warcraft 3 Community Facebook
thielemann03 -
Forum und Newsseite datenschutzfreundlicher machen
DanielDuesentrieb -
Facebook Newsfeed Frage
Schlutopia
Neue Downloads
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- iOS 27 Beta: Code zeigt Apples geheime Pläne für ein Dual-Akku-iPhone
- FritzOS 8.26: Neues Update für die FritzBox behebt DSL-Fehler
- Heute letzte Chance: 100 GB im Telekom-Netz für nur 14,99 Euro
- Samsung Galaxy Watch 9 & Watch Ultra 2: Alle Details vorab
- Garmin Cirqa für 200 Euro: Neue Konkurrenz für Whoop und Fitbit Air
- Tech-Konzerne häufen für KI Schatten-Schulden in Billionen-Höhe an
- PlayStation 6: Das erste echte Upgrade zur PS5 ist durchgesickert
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neu: Blender 5.2.0 LTS (Long-Term Support)
d-hubs - 16.07. 13:31 Uhr -
Befreiungsschlag im Alpenraum
d-hubs - 15.07. 10:58 Uhr -
RapidRAW v1.5.9: nun für Windows, macOS, Linux & Android ::
d-hubs - 14.07. 13:38 Uhr -
WordPress 7.0.1: Ein Wartungs-Release mit Fokus auf Stabilität
d-hubs - 12.07. 18:42 Uhr -
vivaldi 8.1.4087.48 ist erschienen
d-hubs - 11.07. 19:37 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen