US-Gericht: MP3-Weiterverkauf ist nicht zulässig
In einem am vergangenen Wochenende bekannt geworden Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass der Weiterverkauf "gebrauchter" digitaler Musikdateien die Urheberrechte des Originalanbieters der Inhalte verletzt.
Wie das US-Technik-Blog 'The Verge' berichtet, entschied ein New Yorker Bezirksgericht, dass legal erworbene MP3s nicht vom Nutzer noch einmal verkauft werden dürfen. Damit urteilte das Gericht zu Gunsten von Capital Records, einer Tochtergesellschaft des französischen Medienkonzerns Vivendi.
Capital Records hatte im Jahr 2012 ein Unternehmen namens ReDigi verklagt. Dort können Nutzer ihre digitalen Musikdateien weiterverkaufen, zumindest bisher. Die Entscheidung des Bezirksgerichtes gilt zunächst einmal für den Staat New York, es wird allerdings angenommen, dass sie wegweisend für andere US-Bundesstaaten sein dürfte.
ReDigi berief sich bei der Verteidigung ihres Geschäftsmodells auf die so genannte "First Sale"-Regelung. Diese besagt, dass Urheberrechte bei physischen Gütern nur bei der "ersten" Transaktion zwischen Anbieter und dem Kunden gelten würden, danach kann das Produkt (beispielsweise eine CD) weiterveräußert werden, ohne dass man rechtliche Konsequenzen fürchten muss.
Das Gericht stellte allerdings fest, dass ReDigi im Zuge der auf der Seite durchgeführten Transaktion eine Kopie des jeweiligen Songs erstelle, was die Urheberrechte von (in diesem Fall) Capitol Records verletze.
ReDigi hat nach der Entscheidung des Gerichts ein Statement veröffentlicht, in dem man schreibt, dass die Gerichtsentscheidung lediglich auf Version 1.0 der ReDigi-Software zutreffe. Der Nachfolger mit der Nummer 2.0, der jetzt zum Einsatz komme, sei dagegen vom aktuellen Spruch nicht betroffen.
Die Technologie des Online-"Gebrauchthändlers" setzt auf ein System, das sicherstellen soll, dass die Datei komplett von allen Datenträgern bzw. verbundenen Geräten entfernt wird. Zudem sei man in der Lage, zu erkennen, ob es sich bei der Musikdatei um einen digital gekauften Song handelt und nicht etwa einen CD-Rip. ReDigi will die Entscheidung anfechten und verweist auf vergleichbare Sprüche des US-Höchstgerichts bzw. in der EU, wo man Rechte von Konsumenten in Zusammenhang mit digitalen Gütern stärken will.
Im nächsten Schritt soll nun über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden, auch eine Schließung von ReDigi steht zur Diskussion. Capitol Records fordert den maximal möglichen (Straf-)Betrag, das sind 150.000 US-Dollar pro Song. Auf wie viele Musikdateien dies zutrifft, ist allerdings nicht bekannt.
Capital Records hatte im Jahr 2012 ein Unternehmen namens ReDigi verklagt. Dort können Nutzer ihre digitalen Musikdateien weiterverkaufen, zumindest bisher. Die Entscheidung des Bezirksgerichtes gilt zunächst einmal für den Staat New York, es wird allerdings angenommen, dass sie wegweisend für andere US-Bundesstaaten sein dürfte.
ReDigi berief sich bei der Verteidigung ihres Geschäftsmodells auf die so genannte "First Sale"-Regelung. Diese besagt, dass Urheberrechte bei physischen Gütern nur bei der "ersten" Transaktion zwischen Anbieter und dem Kunden gelten würden, danach kann das Produkt (beispielsweise eine CD) weiterveräußert werden, ohne dass man rechtliche Konsequenzen fürchten muss.
Das Gericht stellte allerdings fest, dass ReDigi im Zuge der auf der Seite durchgeführten Transaktion eine Kopie des jeweiligen Songs erstelle, was die Urheberrechte von (in diesem Fall) Capitol Records verletze.
ReDigi hat nach der Entscheidung des Gerichts ein Statement veröffentlicht, in dem man schreibt, dass die Gerichtsentscheidung lediglich auf Version 1.0 der ReDigi-Software zutreffe. Der Nachfolger mit der Nummer 2.0, der jetzt zum Einsatz komme, sei dagegen vom aktuellen Spruch nicht betroffen.
Die Technologie des Online-"Gebrauchthändlers" setzt auf ein System, das sicherstellen soll, dass die Datei komplett von allen Datenträgern bzw. verbundenen Geräten entfernt wird. Zudem sei man in der Lage, zu erkennen, ob es sich bei der Musikdatei um einen digital gekauften Song handelt und nicht etwa einen CD-Rip. ReDigi will die Entscheidung anfechten und verweist auf vergleichbare Sprüche des US-Höchstgerichts bzw. in der EU, wo man Rechte von Konsumenten in Zusammenhang mit digitalen Gütern stärken will.
Im nächsten Schritt soll nun über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden, auch eine Schließung von ReDigi steht zur Diskussion. Capitol Records fordert den maximal möglichen (Straf-)Betrag, das sind 150.000 US-Dollar pro Song. Auf wie viele Musikdateien dies zutrifft, ist allerdings nicht bekannt.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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