Apple bekommt Patent für 'Slide to Unlock'-Design
Patently Apple' berichtet, hat das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) dem kalifornischen Hersteller zwei Geschmacksmuster, also Schutzrechte einer ästhetischen Gestaltungsform, erteilt.
Das "Design-Patent" mit der Nummer D675,639 beschreibt das Erscheinungsbild der so genannten "Slide to Unlock"-Funktion zum Entsperren eines Lockscreens. In Patentsprech ist es das "ornamentale Design eines Bildschirmes oder eines Teiles davon mit einem grafischen Nutzer-Interface." Es ist jene horizontale Leiste mit einem Knopf samt Pfeil-Symbol, den jeder iPhone-Besitzer kennt und verwendet.
Apples Slide to Unlock
Es sollte betont werden, dass es hierbei nicht um die Technologie geht, sondern nur das Aussehen. In den USA konnte sich Apple die grundsätzliche Funktionsweise bereits Ende 2011 patentieren lassen. Das hat damals heftige Diskussionen ausgelöst, Kritiker werfen dem Unternehmen aus Cupertino (sowie auch dem USPTO) seither vor, mit allgemein formulierten Trivialpatenten zu arbeiten.
Siehe auch: Apples Slide-to-Unlock-Patent ist in GB ungültig
Allerdings sehen auch so manche Gerichte die Sache kritisch, Mitte des Vorjahres hat beispielsweise ein britisches Gericht das "Slide to Unlock"-Patent für ungültig erklären lassen und damit einer Klage von HTC Recht gegeben.
Auch das zweite nun vom USPTO gewährte Geschmacksmuster ist ein "Klassiker" und Gegenstand zahlreicher hitziger Diskussionen: das iPhone und seine runden Ecken. Letztere werden nämlich als gestalterisches Kernelement des nun ausgestellten Patents angeführt. Das iPhone-3GS-Patent wird wohl allerdings keine Auswirkungen haben, da sich auch frühere iPhone-Modelle durch dieses Designelement auszeichnen.
Wie 'Das "Design-Patent" mit der Nummer D675,639 beschreibt das Erscheinungsbild der so genannten "Slide to Unlock"-Funktion zum Entsperren eines Lockscreens. In Patentsprech ist es das "ornamentale Design eines Bildschirmes oder eines Teiles davon mit einem grafischen Nutzer-Interface." Es ist jene horizontale Leiste mit einem Knopf samt Pfeil-Symbol, den jeder iPhone-Besitzer kennt und verwendet.

Siehe auch: Apples Slide-to-Unlock-Patent ist in GB ungültig
Allerdings sehen auch so manche Gerichte die Sache kritisch, Mitte des Vorjahres hat beispielsweise ein britisches Gericht das "Slide to Unlock"-Patent für ungültig erklären lassen und damit einer Klage von HTC Recht gegeben.
Auch das zweite nun vom USPTO gewährte Geschmacksmuster ist ein "Klassiker" und Gegenstand zahlreicher hitziger Diskussionen: das iPhone und seine runden Ecken. Letztere werden nämlich als gestalterisches Kernelement des nun ausgestellten Patents angeführt. Das iPhone-3GS-Patent wird wohl allerdings keine Auswirkungen haben, da sich auch frühere iPhone-Modelle durch dieses Designelement auszeichnen.
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