Vorwurf des Betrugs:
Abmahnanwalt vor Gericht
In Sachsen muss sich jetzt ein Anwalt, dem vorgeworfen wird, sich mit betrügerischen Abmahnungen bereichert zu haben, vor Gericht verantworten. Dieser kündigte an, seine Unschuld belegen zu wollen.
Doch gemäß dem Motto "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht", dürfte ihm das nicht gerade leicht fallen. Denn der Mann wurde bereits im vergangenen Jahr rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verurteilt. Hintergrund war hier ein Subventionsbetrug, bei dem staatliche Hilfen für ein bei einem Hochwasser beschädigtes Kino ergaunert wurden, berichtete die 'Sächsische Zeitung'.
Aktuell geht es allerdings um anders gelagerte Fälle. Ein Zeuge - dem eine Möbelfabrik gehört - erklärte, der Beschuldigte habe von ihm im Rahmen dessen über 600.000 Euro verlangt. Dabei habe der damals - verhandelt wird der Zeitraum von 2008 bis 2010 - noch praktizierende Anwalt vorgegeben, Unternehmen zu vertreten, die mit Möbeln und Elektronik im Internet handeln.
Die Abmahnungen bezogen sich auf angebliche Fehler in den Allgemein Geschäftsbedingungen, aus denen Wettbewerbsverzerrungen konstruiert wurden. In verschiedenen anderen Fällen sollen dabei Vertragsstrafen von bis zu 1,6 Millionen Euro gefordert worden sein - zuzüglich natürlich der daran gemessenen Anwaltskosten.
Der genannte Zeuge berichtete, dass er letztlich herausgefunden hat, dass die vorgeblich von dem Anwalt vertretenen Firmen gar keiner Geschäftstätigkeit nachgingen und offenbar nur als Kulisse für die Erhebung der Forderungen dienten.
In dem Verfahren werden dem Angeklagten nun Betrug in 35 Fällen sowie versuchter Betrug in 49 Fällen vorgeworfen, so die Zeitung. Im Zuge der Abmahnungen sollen Geschädigte unter anderem über 50.000 Euro Anwaltskosten an den Verfasser der Mahnschreiben überwiesen haben. In den kommenden Prozesstagen sollen nun rund 90 Zeugen angehört werden.
Aktuell geht es allerdings um anders gelagerte Fälle. Ein Zeuge - dem eine Möbelfabrik gehört - erklärte, der Beschuldigte habe von ihm im Rahmen dessen über 600.000 Euro verlangt. Dabei habe der damals - verhandelt wird der Zeitraum von 2008 bis 2010 - noch praktizierende Anwalt vorgegeben, Unternehmen zu vertreten, die mit Möbeln und Elektronik im Internet handeln.
Die Abmahnungen bezogen sich auf angebliche Fehler in den Allgemein Geschäftsbedingungen, aus denen Wettbewerbsverzerrungen konstruiert wurden. In verschiedenen anderen Fällen sollen dabei Vertragsstrafen von bis zu 1,6 Millionen Euro gefordert worden sein - zuzüglich natürlich der daran gemessenen Anwaltskosten.
Der genannte Zeuge berichtete, dass er letztlich herausgefunden hat, dass die vorgeblich von dem Anwalt vertretenen Firmen gar keiner Geschäftstätigkeit nachgingen und offenbar nur als Kulisse für die Erhebung der Forderungen dienten.
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Christian Kahle
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