Amazon rudert nach Löschung von Kindle zurück

Erneut bekam eine Kundin des Online-Handelskonzerns Amazon die Nachteile eines per DRM geschlossenen Systems für digitale Inhalte zu spüren, als das Unternehmen ihr Konto sperrte und den E-Book-Reader Kindle aus der Ferne löschte.
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Über die genauen Hintergründe des Vorfalls war von Seiten Amazons kaum etwas zu erfahren. Weil sich ein Bericht über den Vorfall aber in Windeseile über verschiedene soziale Plattformen verbreitete und dem wichtigen Kindle-Geschäft des Unternehmens ein spürbarer Image-Schaden drohte, reagierte man schnell und stellte den Account und die Inhalte auf den Reader inzwischen wieder her.

Der norwegische Blogger Martin Bekkelund hatte von dem Fall berichtet, von dem eine Freundin betroffen war. Diese hatte versucht bei Amazon näheres in Erfahrung zu bringen, hieß es. Allerdings konnte ihr nur mitgeteilt werden, dass ihr Konto mit der Verletzung von Nutzungsbedingungen in Verbindung gebracht wurde.

Eine denkbare Ursache könnte es gewesen sein, dass die Norwegerin in ihrem Account auch eine Anschrift in Großbritannien hinterlegt hatte. Dies war die Voraussetzung dafür, dass sie nicht nur in der norwegischen Landesseite von Amazon, sondern auch im britischen Store einkaufen konnte. Das kann gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, wenn nicht wirklich auch eine echte Anschrift in dem anderen Land vorhanden ist.

Aufgrund der heftigen Diskussionen im Netz ruderte Amazon nun nicht nur hinsichtlich des betroffenen Accounts zurück und schaltete diesen wieder frei. Das Unternehmen sah sich auch dazu gezwungen, eine Erklärung abzugeben, wonach die Verfügbarkeit der gekauften Inhalte in der Kindle-Bibliothek nicht von einer Verfügbarkeit des verknüpften Accounts abhängen dürfe. Auch wer zukünftig sein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen beendet - aus welchen Gründen auch immer - soll die Inhalte auf dem Reader nicht verlieren. Bei entsprechenden Problemen soll nun der Kundendienst entsprechend tätig werden.

In dem Fall zeigt sich allerdings erneut das grundsätzliche Problem, dass Inhalte mit sich bringen, die in DRM eingebettet sind. Hier erwirbt der Kunde letztlich nicht das Produkt an sich, sondern maximal ein vorübergehendes Nutzungsrecht. Dieses kann nicht weiterverkauft oder verschenkt werden und wird im Zweifelsfall durch den Anbieter zurückgezogen.
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