"Ufo-Hacker" wird doch nicht an die USA ausgeliefert
Wie May gegenüber dem britischen Unterhaus erklärte, würde eine Auslieferung ein zu hohes Risiko für McKinnons Gesundheit und Leben darstellen, wodurch seine Menschenrechte verletzt würden. Deshalb könne die Regierung dem Gesuch der US-Behörden nicht nachkommen. Alternativ solle nun geprüft werden, ob in Großbritannien ein Verfahren eröffnet werden kann.
Diesem könnte McKinnon deutlich gelassener entgegensehen, da die ihm vorgeworfenen Straftaten zur fraglichen Zeit mit deutlich geringeren Sanktionen belegt waren als in den USA. Dem Mann wird vorgeworfen, in den Jahren 2001 und 2002 in die Netzwerke verschiedener US-Behörden, darunter der Raumfahrtagentur NASA, und des Militärs eingedrungen zu sein.
Was von den US-Behörden als einer der bisher größten Einbrüche in Rechner des Militärs bezeichnet wird, stellt sich bei der Betrachtung von McKinnons Schilderungen gänzlich anders dar. Dieser gesteht durchaus ein, sich Zugang zu den Rechnern verschafft zu haben.
Denn McKinnon war oder ist ein Verfechter der Theorie, dass die Erde häufig von Außerirdischen besucht wird und einige staatliche Stellen durchaus Kontakt zu diesen haben. Seine Erkrankung dürfte es begünstig haben, dass er sich lange mit großer Konzentration der Suche nach entsprechenden Beweisen widmete. Um diese zu finden, verschaffte er sich letztlich auch Zugang zu den Rechnern des US-Militärs. Er habe nach eigenen Angaben kein Interesse daran gehabt, dort militärische Geheimnisse zu entwenden.
Zehn Jahre haben die Anwälte des Schotten nun insgesamt versucht, vor allen Instanzen der britischen Justiz und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Abschiebung zu verhindern - allerdings mit wenig Erfolg. Mit der Entscheidung des Innenministeriums, dass einer Abschiebung nur aus sehr ernsthaften Gründen widersprechen darf, dürfte McKinnons Kampf nun doch noch ein glückliches Ende finden.
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Christian Kahle
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