3D-Drucker: DRM-Patent gegen unerlaubte Kopien
Geräte, mit denen man 3D-Objekte "ausdrucken" kann, lösen immer wieder Staunen aus, vor allem wenn man wieder einmal sieht, was damit inzwischen möglich ist. Es gibt praktisch keine Grenzen, zumindest für feste Objekte. Das soll sich nun aber "dank" eines neuen DRM-Patents ändern.
Wie das Filesharing-Blog 'TorrentFreak' berichtet, hat sich das für großangelegte Patentanträge bekannte US-Unternehmen Intellectual Ventures des ehemaligen Microsoft-Managers Nathan Myhrvold ein entsprechendes Schutzrecht gesichert: Dieses beschreibt eine Methode zur "sicheren Herstellung, um Objekt-Produktionsrechte kontrollieren zu können".
Dabei muss eine Datei mit den für den 3D-Druck erforderlichen Informationen vor der Herstellung mit einer Datenbank, die sich wohl im Internet befindet, verifiziert werden. Der Druckvorgang wird nur dann freigeschaltet, wenn das gewünschte Objekt nicht durch Ansprüche eines etwaigen Rechtebesitzers geschützt ist.
Die dafür erforderlich Software muss allerdings im 3D-Drucker integriert sein, was natürlich die Frage aufwirft, ob die Hersteller derartiger Geräte sich tatsächlich aufdrängen werden, sie einzubauen. Anders sieht die Sache aus, wenn sie zum Teil von gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich dieser neuen Technologie wird.
Gegenüber der Zeitschrift 'Technology Review' (TR) hat Michael Weinberg, Anwalt bei der Non-Profit-Organisation Public Knowledge, das Patent analysiert: "Hier hat jemand einen Versuch gestartet, in Besitz von DRM für 3D-Druck zu bekommen", so Weinberg. Allerdings meint auch er: "Niemand sagt, dass Hersteller (der benötigten Geräte) DRM tatsächlich verwenden müssen."
Allerdings gibt es laut TR einen "großen Unterschied" zu Musikstücken oder Filmen: Mit Ausnahme von Skulpturen und Architektur lassen sich Objekte im Normalfall nicht urheberrechtlich schützen, was daran liegt, dass Copyright vor allem auf "kreative Arbeiten" anwendbar ist, nicht jedoch auf "nützliche Artikel" bzw. Gegenstände.
Siehe auch: Airbus denkt über Flugzeuge aus 3D-Druckern nach
Dabei muss eine Datei mit den für den 3D-Druck erforderlichen Informationen vor der Herstellung mit einer Datenbank, die sich wohl im Internet befindet, verifiziert werden. Der Druckvorgang wird nur dann freigeschaltet, wenn das gewünschte Objekt nicht durch Ansprüche eines etwaigen Rechtebesitzers geschützt ist.
Die dafür erforderlich Software muss allerdings im 3D-Drucker integriert sein, was natürlich die Frage aufwirft, ob die Hersteller derartiger Geräte sich tatsächlich aufdrängen werden, sie einzubauen. Anders sieht die Sache aus, wenn sie zum Teil von gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich dieser neuen Technologie wird.
Gegenüber der Zeitschrift 'Technology Review' (TR) hat Michael Weinberg, Anwalt bei der Non-Profit-Organisation Public Knowledge, das Patent analysiert: "Hier hat jemand einen Versuch gestartet, in Besitz von DRM für 3D-Druck zu bekommen", so Weinberg. Allerdings meint auch er: "Niemand sagt, dass Hersteller (der benötigten Geräte) DRM tatsächlich verwenden müssen."
Allerdings gibt es laut TR einen "großen Unterschied" zu Musikstücken oder Filmen: Mit Ausnahme von Skulpturen und Architektur lassen sich Objekte im Normalfall nicht urheberrechtlich schützen, was daran liegt, dass Copyright vor allem auf "kreative Arbeiten" anwendbar ist, nicht jedoch auf "nützliche Artikel" bzw. Gegenstände.
Siehe auch: Airbus denkt über Flugzeuge aus 3D-Druckern nach
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