Domain-Inhaber sollen verstärkt überwacht werden

Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen sollen Domain-Registrare zukünftig noch jahrelang nach Vertragsende umfangreiche Datensätze über die jeweiligen Domain-Inhaber speichern.
Die globale Verwaltungsorganisation für die Namensräume im Internet ICANN will entsprechende neue Regeln schon bald beraten. Eine entsprechende Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den Domainanbietern und der ICANN sein, die in der kommenden Woche im Rahmen der ICANN-Konferenz in Toronto diskutiert werden.

Eine solche anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht bereits das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger verpflichten sollte. In der damaligen Fassung verstieß die Regelung aber gegen das Grundgesetz.

Eine etwas anders gelagerte Variante soll nun auf internationaler Ebene etabliert werden. Nach den Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden sollen Domainanbieter weltweit die Daten sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der Registrierung speichern.

"Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedeckt", kritisierte Oliver Süme, Vorstand für Recht, Politik und Regulierung beim deutschen Provider-Verband Eco.

Ein weiteres Problem sieht er in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen Speicherstruktur zahlen. "In aller Kürze steht in dem Entwurf: Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden verschlechtern", so Süme.

Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem Schreiben als unrechtmäßig beanstandet.
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