TÜV: Lesen von E-Mails am Steuer kostet 40 Euro
Der TÜV Rheinland macht in einem veröffentlichten Beitrag auf der offiziellen Webseite darauf aufmerksam, dass es teuer werden kann, wenn man während der Fahrt mit dem Handy seine E-Mails liest.
Wird man dabei von der Polizei erwischt, so droht ein Bußgeld in der Höhe von 40 Euro. Oben drauf kommt noch ein Punkt in Flensburg. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass das jeweilige Smartphone nicht angefasst werden sollte, solange der Motor läuft oder das Auto rollt.
Der TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander stellte klar, dass man unter Umständen schon mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn man das Gerät nur in den Händen hält während der Fahrt und dabei keinen Blick auf das Display wirft.
Laut dem TÜV Rheinland will der Gesetzgeber auf diese Weise sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände zum Fahren frei hat. Allerdings macht man sich auf der anderen Seite rein rechtlich nicht strafbar, wenn man während der Fahrt mit einem Notebook oder einem Diktiergerät hantiert.
Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, so könnten auf die Fahrer möglicherweise Regressforderungen von den Versicherungen zukommen. Unter Umständen droht sogar eine Mitschuld, wenn beispielsweise grob fahrlässig gehandelt wurde.
Der TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander stellte klar, dass man unter Umständen schon mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn man das Gerät nur in den Händen hält während der Fahrt und dabei keinen Blick auf das Display wirft.
Laut dem TÜV Rheinland will der Gesetzgeber auf diese Weise sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände zum Fahren frei hat. Allerdings macht man sich auf der anderen Seite rein rechtlich nicht strafbar, wenn man während der Fahrt mit einem Notebook oder einem Diktiergerät hantiert.
Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, so könnten auf die Fahrer möglicherweise Regressforderungen von den Versicherungen zukommen. Unter Umständen droht sogar eine Mitschuld, wenn beispielsweise grob fahrlässig gehandelt wurde.
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