Diablo 3: Abmahnung durch Verbraucherzentrale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat
Spielentwickler und Diablo-3-Betreiber Blizzard abgemahnt: Die Konsumentenschützer werfen dem Spielehersteller vor, nicht genügend auf den Online-Zwang hingewiesen zu haben.
Wie der vzbv auf seiner Seite 'Surfer-haben-Rechte.de' schreibt, wurde die Mahnung wegen "fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels Diablo 3 sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen" ausgesprochen.
Die Verbraucherschützer werfen dem US-Unternehmen vor allem vor, auf der Verpackung des Spiels keinen "ausreichenden Hinweis" platziert zu haben, wo mitgeteilt wird, dass das PC-Spiel eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung voraussetzt.
Siehe auch: Angespielt - Diablo 3: Ein Bösewicht namens Server
Außerdem bemängelt die Dachorganisation der Verbraucherzentralen, dass "im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, die Information fehlt, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt." Der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt Blizzard nun eine einmonatige Frist, genauer gesagt bis zum 13. Juli 2012, eine Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
Bereits kurz nach Start des Spieles Mitte Mai hatten die 'Verbraucherschützer' Blizzard kritisiert: Auf der Verpackung der im Handel erhältlichen Version des Spiels ist zwar auf der Vorderseite eine Warnung zu finden, diese ist allerdings nach Ansicht des vzbv insgesamt "ungenügend" bzw. nicht präzise genug formuliert.
Die Verbraucherzentrale reagierte damit auf die Startschwierigkeiten des langerwarteten Blizzard-Hack'n'Slay-Spiels: Gerade am Anfang gab es teils massive Probleme mit den Spielservern, wodurch man Diablo 3 auch nicht im Einzelspielermodus nutzen konnte. Mittlerweile dürfte Blizzard die Situation aber halbwegs unter Kontrolle haben, längere Ausfälle der Spieleserver waren in letzter Zeit nicht zu beobachten.
Diablo-3-Download bei Gamesrocket.de
Die Verbraucherschützer werfen dem US-Unternehmen vor allem vor, auf der Verpackung des Spiels keinen "ausreichenden Hinweis" platziert zu haben, wo mitgeteilt wird, dass das PC-Spiel eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung voraussetzt.
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Außerdem bemängelt die Dachorganisation der Verbraucherzentralen, dass "im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, die Information fehlt, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt." Der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt Blizzard nun eine einmonatige Frist, genauer gesagt bis zum 13. Juli 2012, eine Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
Bereits kurz nach Start des Spieles Mitte Mai hatten die 'Verbraucherschützer' Blizzard kritisiert: Auf der Verpackung der im Handel erhältlichen Version des Spiels ist zwar auf der Vorderseite eine Warnung zu finden, diese ist allerdings nach Ansicht des vzbv insgesamt "ungenügend" bzw. nicht präzise genug formuliert.
Die Verbraucherzentrale reagierte damit auf die Startschwierigkeiten des langerwarteten Blizzard-Hack'n'Slay-Spiels: Gerade am Anfang gab es teils massive Probleme mit den Spielservern, wodurch man Diablo 3 auch nicht im Einzelspielermodus nutzen konnte. Mittlerweile dürfte Blizzard die Situation aber halbwegs unter Kontrolle haben, längere Ausfälle der Spieleserver waren in letzter Zeit nicht zu beobachten.
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