Finnland: Betreiber offener WLANs sind nicht haftbar

Ein finnisches Gericht hat sich in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die so genannte Störerhaftung ausgesprochen und dabei klargestellt, dass sich das Urteil in den Rahmen der europäischen Gesetzgebung einbettet. Daher kann es zukünftig auch Bedeutung für die Auseinandersetzung um die Haftung von WLAN-Betreibern hierzulande haben. In dem Fall ging das finnische Anti-Piracy Centre, ein Zusammenschluss verschiedener Rechteverwerter, gegen eine Frau vor, über deren Internet-Anschluss Urheberrechtsverletzungen auf einer Filesharing-Plattform begangen worden sein sollen. Von der Beklagten wurde eine Summe von rund 6.000 Euro gefordert.

Laut der Klageschrift wurden die fraglichen Rechtsverletzungen am 14. Juli 2010 begangen. Zu diesem Zeitpunkt gastierte ein Sommer-Theater auf dem Hof der alten Schule, die inzwischen der Frau gehört und von ihr bewohnt wird. Rund 100 Menschen hielten sich in der fraglichen Zeit in der Reichweite des WLANs auf, dass von der Anschlussinhaberin als frei zugänglicher Access Point betrieben wird.

Das Gericht lehnte es nun ab, die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen, solage die Kläger nicht beweisen können, dass die Verstöße auch tatsächlich von ihr und nicht nur durch Dritte über ihr frei zugängliches WLAN begangen wurden, teilte die Anwaltskanzlei Turre Legal mit, von der die Frau vor Gericht vertreten wurde.

Weiterhin lehnten die Richter einen Antrag der Kläger ab, die Beklagte mit einer gerichtlichen Verfügung zu verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine weiteren Urheberrechtsverletzungen über ihren Anschluss stattfinden. Dies wird von den Anwälten als wichtiger Erfolg gewertet, da die Rechteverwerter ansonsten ein Präzedenzmittel in die Hand bekommen hätten, um generell gegen freie WLANs vorzugehen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Allerdings sind die Anwälte zuversichtlich, dass die Kläger in einer weiteren Instanz kaum mehr Erfolg haben dürften. Denn das Gericht bezog in seine Entscheidung nicht nur die finnische Gesetzgebung, sondern weitergehend auch eine ganze Reihe von EU-Direktiven ein, so dass sich hier kaum Spielraum für andere Interpretationen der Rechtslage ergeben dürften.
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