Glasfaser: Telekom behält sich eine Drosselung vor
Ähnlich wie bei VDSL-Anschlüssen behält sich der Telekommunikationsdienstleister Deutsche Telekom auch bei den Fiber-To-The-Home-Anbindungen eine Drosselung der Geschwindigkeit vor.
Die genauen Angaben dazu findet man nur im Kleingedruckten bei einer näheren Betrachtung. Den dort geschilderten Informationen zufolge kommt es nur zu einer Drosselung der Geschwindigkeit, wenn ein bestimmtes Datenvolumen im Monat erreicht wurde.
Geht es zum Beispiel um das angebotene Produkt namens Fiber 100, so sieht das Unternehmen aus Bonn eine Drosselung auf maximal 384 KBit/s für den Down- und Upload vor, wenn das Datenvolumen von 300 GByte überschritten wird. Unter dem Strich kann unter diesen Umständen folglich weniger als ein Prozent der gebuchten Anbindung genutzt werden.
Eigentlich stehen diesen Kunden Übertragungsraten von bis zu 100 MBit/s für den Download und 50 MBit/s für den Upload zur Verfügung. Dass es zu einer Drosselung von VDSL-Anschlüssen kommen kann, ist bereits seit geraumer Zeit bekannt.
Mit dieser Thematik hat sich auch schon das Landgericht in Bonn näher beschäftigt. In einer zugehörigen Entscheidung heißt es, dass man die Produkte nicht einschränken darf, sofern es in der Werbung ganz anders versprochen wird. Umgesetzt wurde diese Geschwindigkeitsbegrenzung den Angaben des Telekommunikationsdienstleister zufolge bisher allerdings noch nicht.
Geht es zum Beispiel um das angebotene Produkt namens Fiber 100, so sieht das Unternehmen aus Bonn eine Drosselung auf maximal 384 KBit/s für den Down- und Upload vor, wenn das Datenvolumen von 300 GByte überschritten wird. Unter dem Strich kann unter diesen Umständen folglich weniger als ein Prozent der gebuchten Anbindung genutzt werden.
Eigentlich stehen diesen Kunden Übertragungsraten von bis zu 100 MBit/s für den Download und 50 MBit/s für den Upload zur Verfügung. Dass es zu einer Drosselung von VDSL-Anschlüssen kommen kann, ist bereits seit geraumer Zeit bekannt.
Mit dieser Thematik hat sich auch schon das Landgericht in Bonn näher beschäftigt. In einer zugehörigen Entscheidung heißt es, dass man die Produkte nicht einschränken darf, sofern es in der Werbung ganz anders versprochen wird. Umgesetzt wurde diese Geschwindigkeitsbegrenzung den Angaben des Telekommunikationsdienstleister zufolge bisher allerdings noch nicht.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Google Summer of Code (GSoC) :: neue Features & Funktionalitäten
Ler-Khun - vor 2 Stunden -
OpenMediaVault - das intelligente System mit der modularen Architektur
Ler-Khun - vor 2 Stunden -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
MiezMau - Gestern 16:42 Uhr -
DaVinci Resolve 21 Final wurde freigegeben
Ler-Khun - Vorgestern 17:17 Uhr -
Bayerns Digitalministerium bemüht sich um digitale Souveränität
Computer - 05.06. 23:58 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen