Angeklagter will seine Facebook-Daten offenbaren
In dieser Woche sorgte die Anweisung eines Richters des Reutlinger Amtsgerichts für Aufsehen, als dieser anordnete, dass das Facebook-Konto eines 20-Jährigen beschlagnahmt werden soll.
Der Angeklagte hat sich in diesem Fall dazu bereit erklärt, die geforderten Daten freiwillig herauszugeben. Insofern könnte der Beschluss von dem Richter nun zurückgenommen und das Konto bei dem weltgrößten Social Network nicht beschlagnahmt werden.
Richter Sierk Hamann wollte im ersten Schritt das Benutzerkonto des Angeklagten beschlagnahmen lassen. Von Facebook Deutschland erhielt er diesbezüglich allerdings eine Absage. Laut einem Bericht der 'Zeit' ließ er den zugehörigen Beschlagnahmebeschluss übersetzen und an die Europazentrale von Facebook in Irland senden. Eine Antwort blieb auch diesbezüglich aus, heißt es. Daher hat sich Hamann dazu entschlossen, ein Rechtshilfeersuchen an seine Kollegen in Irland zu schicken.
Dies scheint nun nicht mehr notwendig zu sein, da der Anklagte die Daten freiwillig herausgeben möchte. Das Gericht selbst benötigt die Daten grundsätzlich in juristisch verwertbarer Form. Folglich muss sich der Anklagte nun selbst um die Daten von Facebook kümmern. Üblicherweise hat Facebook dafür 40 Tage Zeit, um diese zusammenzutragen und zu versenden.
Im Rahmen der Fortsetzung des Prozesses stellte der Richter klar, dass es ihm nicht darum geht, die Betreiber von Facebook mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der gewünschten Daten zu bewegen. Ihm sei es wichtig, den Fall aufklären zu können, heißt es. Da sich der Angeklagte kooperativ zeigt und die Daten herausgeben wird, könnte der Beschluss zurückgezogen werden.
Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet der Richter spätestens im April. Sollten die zugehörigen Daten von Facebook bis dahin nicht in der gewünschten Form vorliegen, so würde sich der Richter zur Not auch mit den herkömmlichen Beweisen und Indizien zufriedengeben.
Dem Beschuldigten wirft man vor, über Facebook einem Freund den entscheidenden Tipp zu einem Einbruch bei einer befreundeten Familie gegeben zu haben. Zu dieser ungewöhnlichen Maßnahme, also der Beschlagnahmung eines Facebook-Accounts, hat sich der Richter entschlossen, um an die Kommunikationsdaten gelangen zu können.
WinFuture bei Facebook: Facebook.com/WinFuture
Richter Sierk Hamann wollte im ersten Schritt das Benutzerkonto des Angeklagten beschlagnahmen lassen. Von Facebook Deutschland erhielt er diesbezüglich allerdings eine Absage. Laut einem Bericht der 'Zeit' ließ er den zugehörigen Beschlagnahmebeschluss übersetzen und an die Europazentrale von Facebook in Irland senden. Eine Antwort blieb auch diesbezüglich aus, heißt es. Daher hat sich Hamann dazu entschlossen, ein Rechtshilfeersuchen an seine Kollegen in Irland zu schicken.
Dies scheint nun nicht mehr notwendig zu sein, da der Anklagte die Daten freiwillig herausgeben möchte. Das Gericht selbst benötigt die Daten grundsätzlich in juristisch verwertbarer Form. Folglich muss sich der Anklagte nun selbst um die Daten von Facebook kümmern. Üblicherweise hat Facebook dafür 40 Tage Zeit, um diese zusammenzutragen und zu versenden.
Im Rahmen der Fortsetzung des Prozesses stellte der Richter klar, dass es ihm nicht darum geht, die Betreiber von Facebook mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der gewünschten Daten zu bewegen. Ihm sei es wichtig, den Fall aufklären zu können, heißt es. Da sich der Angeklagte kooperativ zeigt und die Daten herausgeben wird, könnte der Beschluss zurückgezogen werden.
Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet der Richter spätestens im April. Sollten die zugehörigen Daten von Facebook bis dahin nicht in der gewünschten Form vorliegen, so würde sich der Richter zur Not auch mit den herkömmlichen Beweisen und Indizien zufriedengeben.
Dem Beschuldigten wirft man vor, über Facebook einem Freund den entscheidenden Tipp zu einem Einbruch bei einer befreundeten Familie gegeben zu haben. Zu dieser ungewöhnlichen Maßnahme, also der Beschlagnahmung eines Facebook-Accounts, hat sich der Richter entschlossen, um an die Kommunikationsdaten gelangen zu können.
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