EU hat umstrittenen ACTA-Vertrag unterzeichnet

Die EU und 22 ihrer Mitgliedsstaaten haben heute in Tokio das umstrittene ACTA-Abkommen unterzeichnet. Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktivisten rufen nun dazu auf, beim EU-Parlament und den nationalen Volksvertretungen darauf hinzuwirken, dass diesem Schritt nachträglich die Legitimation entzogen wird.
Acta, Petition, Stopp Acta
Stopp Acta
Mit dem Abkommen sollen die Maßnahmen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen international koordiniert werden. Die Kritik richtete sich in erster Linie dagegen, dass der Vertragstext hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Hinzu kommt, dass verschiedene Punkte darauf hinauslaufen, dass die Bürgerrechte insbesondere im Internet weiter eingeschränkt werden.


Insbesondere in Polen und Österreich kam es in den letzten Tagen zu öffentlichen Protesten gegen die Unterzeichnung von ACTA durch die dortigen Regierungen. Auch in Deutschland rückte das Thema im Zuge der Proteste gegen die US-Gesetze SOPA und PIPA mit in den Blickpunkt.

Die EU-Kommission hatte den Beitritt zum ACTA-Abkommen im letzten Dezember formal beschlossen - auf einem Treffen des Agrar- und Fischereiausschusses. Das EU-Parlament muss dieser Entscheidung letztlich noch zustimmen. Dieses forderte daher bereits 2010 in einer Resolution, die von Konservativen, Sozialdemokraten, Grünen und Linken mitgetragen wurde, überhaupt erstmal Einsicht in den Vertragstext zu erhalten.

ACTA wurde bereits im September letzten Jahres von Australien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und der USA unterzeichnet. Alle anderen Beteiligten der Verhandlungen können bis zum 1. Mai 2013 dem Abkommen beitreten.

Bürgerrechtler und Netzaktivisten wollen in der nächsten Zeit vor allem beim EU-Parlament ansetzen, um dieses zu einer Ablehnung des Vertrages zu bewegen. Verschiedene Gruppen, in Deutschland der Verein Digitale Gesellschaft, haben Sammlungen von Argumenten und Hinweise dafür zusammengetragen, mit denen sich Bürger selbst an die Abgeordneten wenden können.
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