Webhoster verletzen wohl Sanktionen gegen Syrien

Eine Reihe von Webhostern in den USA und Kanada, aber auch die deutschen Unternehmen Strato und Giga Hosting, verletzen womöglich die Handelssanktionen, die von ihren Regierungen und der EU gegen Syrien verhängt wurden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Citizen Lab der University of Toronto.
App, Protest, Demonstration, Syrien
Souria Wa Bas
Die syrische Regierung geht seit Monaten blutig gegen die Protestbewegung gegen den amtierenden Präsidenten Bashar al-Asad vor. Wegen der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen haben eine Reihe von Staaten Handelssanktionen gegen den Staat verhängt. Außerdem wurde Syrien aus diesem Grund bereits aus der Arabischen Liga ausgeschlossen.

Die Bereitstellung von Dienstleistungen wie beispielsweise das Hosting von Webseiten der syrischen Regierung oder die Ausführung von Streaming-Diensten könnte nach Einschätzung der Experten von der University of Toronto als Verstoß gegen das Embargo betrachtet werden. Die jeweiligen Unternehmen könnten sich also nach ihrem jeweiligen nationalen Recht strafbar machen.

In ihrem Bericht listen sie 17 Webseiten offizieller syrischer Stellen auf, die bei kanadischen Hostern liegen. Sieben weitere Angebote konnten sie auf Datenzentren in den USA zurückverfolgen, zwei weitere nach Deutschland: Das Angebot der staatlichen Stiftungsinitiative von Aleppo, aleppowakf.gov.sy, wird bei Strato betrieben, und die ebenfalls staatliche Syrische Organisation des Buches hostet ihre Webseite syrbook.gov.sy bei Giga Hosting.

Während die beiden in Deutschland betriebenen Webpräsenzen zu Einrichtungen gehören, die wohl eher weniger direkt mit der Unterdrückung der Protestbewegung zu tun haben, sieht dies bei anderen Angeboten schon anders aus. So wurde der syrische Fernsehsender Addounia TV von der Regierung Kanadas und von der EU dafür kritisiert, zur "Gewalt gegen syrische Bürger aufzuhetzen". Seine Webseite liegt in einem Datenzentrum in Kanada.

Aber auch die Webseite der Al-Manar zog besondere Aufmerksamkeit der Experten auf sich. Bei Al-Manar handelt es sich um die Medien-Organisation der Hisbollah, die ebenfalls kanadische Webserver nutzt. Die Hisbollah wurde von der kanadischen Regierung allerdings auf die Liste der terroristischen Organisationen gesetzt, womit der fragliche Webhoster wohl schon länger gegen nationales Recht verstoßen dürfte.

Die Autoren des Berichtes forderten die jeweiligen Regierungen auf, klarzustellen, inwieweit die Sanktionen gegen Syrien auch für die aufgezählten Webhoster gültig sind und entsprechend zu reagieren. In Kanada ist die Rechtslage beispielsweise relativ unklar, weil in den jeweiligen Regelungen jeweils untersagt wird, "Güter" bereitzustellen. In den USA wird hingegen Webhosting eindeutig als verbotene Dienstleistung charakterisiert. Die Experten wandten sich aber auch an die Webhoster. Diese sollten die moralischen Implikationen überdenken, die Geschäfte mit dem syrischen Regime haben.
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