AnonAustria: Polizei ermittelt wegen 'Verhetzung'
Heise' berichtet, fahndet die österreichische Bundespolizei derzeit intensiv nach Mitgliedern von AnonAustria. Dazu vernimmt man vor allem die Teilnehmer von IRC-Chats als Zeugen. Diese werden nach ihren Online-Gewohnheiten, Computer-Kenntnissen und den genutzten sozialen Netzwerken gefragt, wie auch der Scan eines Vernehmungsprotokolls beweist.
Konkret stehen im Visier der Ermittler auch eventuelle Anonymous-Sympathisanten aus Österreich: Gefragt wird nämlich auch danach, ob man "die Begriffe 'Anonymous Austria' bzw. 'AnonAustria' kennen" würde und wie man "persönlich zu den Aktionen" der Gruppe stehe. Außerdem interessiert die österreichischen Behörden, was man vom Datenschutz hält, ob man den IRC-Chat von AnonAustria kenne und unter welchem Nickname bzw. Benutzernamen man dort unterwegs sei.
Als Reaktion auf die Ermittlungen der österreichischen Behörden hat AnonAustria mittlerweile ein Video mit einer Audiobotschaft veröffentlicht: Darin heißt es, dass die Polizei "mit lächerlichen Vorwänden einfache Teilnehmer der IRC-Chaträume (…) zu Zeugenaussagen" locke. Außerdem werde versucht, "an private Chatlogs zu kommen, indem man darauf hinweist, dass 'intensiver Kontakt' zu uns besteht und dies unter Umständen Konsequenzen haben könnte", so AnonAustria in der Botschaft.
Der Vorwurf der österreichischen Behörden lautet "Verhetzung". Laut Paragraph 283 StGB bedeutet das: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."
Wie 'Konkret stehen im Visier der Ermittler auch eventuelle Anonymous-Sympathisanten aus Österreich: Gefragt wird nämlich auch danach, ob man "die Begriffe 'Anonymous Austria' bzw. 'AnonAustria' kennen" würde und wie man "persönlich zu den Aktionen" der Gruppe stehe. Außerdem interessiert die österreichischen Behörden, was man vom Datenschutz hält, ob man den IRC-Chat von AnonAustria kenne und unter welchem Nickname bzw. Benutzernamen man dort unterwegs sei.
Als Reaktion auf die Ermittlungen der österreichischen Behörden hat AnonAustria mittlerweile ein Video mit einer Audiobotschaft veröffentlicht: Darin heißt es, dass die Polizei "mit lächerlichen Vorwänden einfache Teilnehmer der IRC-Chaträume (…) zu Zeugenaussagen" locke. Außerdem werde versucht, "an private Chatlogs zu kommen, indem man darauf hinweist, dass 'intensiver Kontakt' zu uns besteht und dies unter Umständen Konsequenzen haben könnte", so AnonAustria in der Botschaft.
Der Vorwurf der österreichischen Behörden lautet "Verhetzung". Laut Paragraph 283 StGB bedeutet das: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."
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