Samsung legt Berufung gegen Verkaufsstopp ein
Der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung hatte vor wenigen Tagen bereits angekündigt, den von Apple erwirkten Verkaufsstopp für das Galaxy Tab 10.1 nicht einfach so hinnehmen zu wollen. Nun erfolgte die Berufung gegen das Urteil.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen Apple und Samsung geht in die nächste Runde. Nachdem das Düsseldorfer Landgericht das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 am vergangenen Freitag bestätigt hatte, haben die Südkoreaner dem Urteil inzwischen widersprochen. Details zu der Begründung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf teilte in diesem Zusammenhang am Dienstag mit, dass Samsung nun zwei Monate Zeit hätte, die Berufung entsprechend zu begründen. Sobald dies geschehen ist, könnte Apple erneut Gegenargumente einbringen. Erst im Anschluss daran kann laut Angaben des Gerichts ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt werden. Das diesjährige Weihnachtsgeschäft würde das Tablet somit aller Voraussicht nach verpassen.
Die einstweilige Verfügung war am vergangenen Freitag vom Landgericht Düsseldorf unter dem Vorsitz von Richterin Johanna Brückner-Hoffmann bestätigt worden. Aufgrund dieser darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 nicht in Deutschland anbieten. Zwar sind bei einigen Händlern noch immer Restbestände verfügbar, eine Nachlieferung ist momentan jedoch ausgeschlossen. Bei dem Streit ging es nur um das Design des Samsung-Tablets, nicht jedoch um die Verletzung von Patenten auf Software oder Technik.
Das Gericht hatte die Auflagen der ersten einstweiligen Verfügung allerdings eingeschränkt. Darin war ein Verkaufsverbot für die gesamte EU mit Ausnahme der Niederlande vorgesehen. Dementsprechend lehnte das Gericht eine europaweite Zuständigkeit für ein Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der EU ab.
Auf der diesjährigen IFA hatte Samsung zudem das Galaxy Tab 7.7 sowie alle Hinweise aufgrund einer weiteren einstweiligen Verfügung kurzerhand von seinem Stand entfernen müssen.
Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf teilte in diesem Zusammenhang am Dienstag mit, dass Samsung nun zwei Monate Zeit hätte, die Berufung entsprechend zu begründen. Sobald dies geschehen ist, könnte Apple erneut Gegenargumente einbringen. Erst im Anschluss daran kann laut Angaben des Gerichts ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt werden. Das diesjährige Weihnachtsgeschäft würde das Tablet somit aller Voraussicht nach verpassen.
Die einstweilige Verfügung war am vergangenen Freitag vom Landgericht Düsseldorf unter dem Vorsitz von Richterin Johanna Brückner-Hoffmann bestätigt worden. Aufgrund dieser darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 nicht in Deutschland anbieten. Zwar sind bei einigen Händlern noch immer Restbestände verfügbar, eine Nachlieferung ist momentan jedoch ausgeschlossen. Bei dem Streit ging es nur um das Design des Samsung-Tablets, nicht jedoch um die Verletzung von Patenten auf Software oder Technik.
Das Gericht hatte die Auflagen der ersten einstweiligen Verfügung allerdings eingeschränkt. Darin war ein Verkaufsverbot für die gesamte EU mit Ausnahme der Niederlande vorgesehen. Dementsprechend lehnte das Gericht eine europaweite Zuständigkeit für ein Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der EU ab.
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