Social Web: Inhalte-Sharing kann zur Falle werden

Die Social Networks animieren ihre Nutzer dazu, Inhalte mit ihren Kontakten zu teilen und die jeweilige Plattform so immer interessanter zu gestalten. Aber das kann auch zu rechtlichen Problemen führen, so eine Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
"Die Nutzung von anderen Daten auf der eigenen Homepage oder in einem Mitmach-Netzwerk kann teuer werden, wenn hierbei Persönlichkeits- und Urheberrechte Anderer verletzt werden. User sollten wissen, dass sie für widerrechtliche Aktivitäten im Internet zur Rechenschaft gezogen werden können", hieß es.

Immer häufiger laden Nutzer beispielsweise Fotos zu ihren Nutzer-Accounts hoch oder posten schnell einmal einen Song-Text auf ihre Pinnwand. Das kann nach Einschätzung der Verbraucherzentrale durchaus als Urheberrechtsverletzung angesehen und entsprechend geahndet werden.

Aber auch bei selbst erstellten Inhalten müssen demnach bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. So darf beispielsweise nicht jeder die persönlichen Daten anderer Personen einfach speichern und veröffentlichen. Bei Fotos oder Filmen etwa besitzen die Abgebildeten das Recht am eigenen Bild: Das heißt, wer Schnappschüsse mit der eigenen Kamera auf seiner Seite im Netz einstellen will, muss alle Beteiligten vorher fragen, ob und in welchem Kontext Abbildungen oder Filmsequenzen mit ihnen veröffentlicht werden dürfen.

Auch sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass beispielsweise von Freunden geschaffene Inhalte einfach so verwendet werden dürfen. Hier drohen zwar vermutlich keine finanziellen Forderungen, trotzdem kann die Verwendung von Fotos, Zeichnungen oder Grafiken ohne vorherige Nachfrage für Verstimmung sorgen. Daher sei es auch hier sinnvoll, den Urheber im Vorfeld zu fragen, hieß es.

Probleme bereitet in vielen Fällen auch noch ein Urheberrecht, dass nicht an die neuen Entwicklungen angepasst ist. So ist es für zahlreiche kreative Nutzer völlig normal beispielsweise Video-Remixe zu produzieren oder Fotos anderer für eigene Arbeiten einzusetzen. Das ist nach bisheriger Rechtslage allerdings ebenfalls nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals erlaubt.
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