Abmeldung von Webdiensten häufig zu kompliziert
Sich bei einem Internet-Angebot anzumelden ist leicht, das Benutzerkonto wieder zu löschen häufig schwer. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts ARIS im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).
Jeder zweite Internetnutzer, der dies schon einmal versucht hat, gab an, eine entsprechende Möglichkeit erst nach längerem Suchen gefunden zu haben. Doch auch dann sahen sich die meisten Nutzer mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert. Nur jeder Dritte gab an, der Löschvorgang sei unproblematisch gewesen.
Bei einigen Angeboten ist es derzeit sogar unmöglich, seinen Account komplett zu löschen. Das Social Network Facebook bietet beispielsweise nur eine Stilllegung an. Das Konto ist für andere Nutzer dann zwar scheinbar nicht mehr vorhanden, sämtliche Daten werden aber weiterhin vorgehalten. Erst nach einer Auseinandersetzung mit US-Behörden machte Facebook hier Zugeständnisse - die allerdings nur so aussehen, dass die Informationen nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr für Zwecke wie die Zielgruppenoptimierung der Werbung eingesetzt werden können.
Der VZBV fordert daher, verbraucherfreundlichere Vorgaben zur Löschung von Nutzerkonten im Telemediengesetz zu verankern. "Das Internet darf nicht zur Datenfalle werden", sagte Vorstand Gerd Billen.
Die Bundesregierung steht nach Ansicht des VZBV bei dem Thema auf der Bremse. Dort ist Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler für das Telemediengesetz zuständig. Bereits im März dieses Jahres hatte der Bundesrat auf Initiative Hessens eine Novellierung auf den Weg gebracht, die unter anderem ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement zur Löschung von Nutzerkonten" vorsieht.
Die Bundesregierung hat dies jedoch mit Verweis auf anstehende EU-Regelungen abgelehnt. Doch bis in Brüssel die Datenschutzrichtlinie beschlossen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist, dürften noch Jahre vergehen.
Bei einigen Angeboten ist es derzeit sogar unmöglich, seinen Account komplett zu löschen. Das Social Network Facebook bietet beispielsweise nur eine Stilllegung an. Das Konto ist für andere Nutzer dann zwar scheinbar nicht mehr vorhanden, sämtliche Daten werden aber weiterhin vorgehalten. Erst nach einer Auseinandersetzung mit US-Behörden machte Facebook hier Zugeständnisse - die allerdings nur so aussehen, dass die Informationen nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr für Zwecke wie die Zielgruppenoptimierung der Werbung eingesetzt werden können.
Der VZBV fordert daher, verbraucherfreundlichere Vorgaben zur Löschung von Nutzerkonten im Telemediengesetz zu verankern. "Das Internet darf nicht zur Datenfalle werden", sagte Vorstand Gerd Billen.
Die Bundesregierung steht nach Ansicht des VZBV bei dem Thema auf der Bremse. Dort ist Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler für das Telemediengesetz zuständig. Bereits im März dieses Jahres hatte der Bundesrat auf Initiative Hessens eine Novellierung auf den Weg gebracht, die unter anderem ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement zur Löschung von Nutzerkonten" vorsieht.
Die Bundesregierung hat dies jedoch mit Verweis auf anstehende EU-Regelungen abgelehnt. Doch bis in Brüssel die Datenschutzrichtlinie beschlossen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist, dürften noch Jahre vergehen.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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