Gericht fährt Post beim E-Postbrief in die Parade
Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Postbrief jedoch nicht. Die Werbeaussagen seien deshalb irreführend. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dort geht man davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, wie etwa Kündigungstermine, versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Deutschen Post folgten.
Für die Post und ihren Vorstandschef Frank Appel ist der noch nicht rechtskräftige Gerichtsbeschluss ein Rückschlag. Appel kämpft seit Jahren gegen sinkende Umsätze im Briefgeschäft. Der E-Postbrief als Mischung zwischen E-Mail und normalem Brief sollte dem Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnen und einen Vorsprung vor lauernden Konkurrenten, wie etwa der Deutschen Telekom, sichern. Die will demnächst mit einem ähnlichen Produkt (De-Mail) an den Start gehen.
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Christian Kahle
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