Gericht fährt Post beim E-Postbrief in die Parade

Mit ihrer millionenschweren Werbekampagne für den sogenannten E-Postbrief muss die Deutsche Post eine empfindliche Schlappe einstecken. Das Unternehmen hatte damit geworben, dass der E-Postbrief "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief" und "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage.
Genau das jedoch ist nach Auffassung des Landgerichtes Bonn nicht der Fall, berichtet das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (morgige Ausgabe). Für viele Bereiche, wie etwa Kündigungen von Wohnungen, so das Gericht, sei die Schriftform und vor allem eine eigenhändige Unterschrift zwingend notwendig.

Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Postbrief jedoch nicht. Die Werbeaussagen seien deshalb irreführend. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dort geht man davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, wie etwa Kündigungstermine, versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Deutschen Post folgten.

Für die Post und ihren Vorstandschef Frank Appel ist der noch nicht rechtskräftige Gerichtsbeschluss ein Rückschlag. Appel kämpft seit Jahren gegen sinkende Umsätze im Briefgeschäft. Der E-Postbrief als Mischung zwischen E-Mail und normalem Brief sollte dem Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnen und einen Vorsprung vor lauernden Konkurrenten, wie etwa der Deutschen Telekom, sichern. Die will demnächst mit einem ähnlichen Produkt (De-Mail) an den Start gehen.
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