USA: Abmahnung wegen Filesharing für Blinden
Wegen der unrechtmäßigen Verbreitung von pornografischen Inhalten ist es in den Vereinigten Staaten zu einer weiteren Abmahnung gekommen. In diesem Fall erhielt diese allerdings eine blinde Person.
Der Rechteinhaber Imperial Enterprises hat Personendaten von mehr als 2000 Filesharern in den Vereinigten Staaten abgefragt. Im Zuge dieses Vorhabens wurde man unter anderem auf den in diesem Fall abgemahnten Blinden aufmerksam.
Imperial Enterprises wirft dem Mann vor, einen der hauseigenen Erwachsenenfilme in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. Der Anschlussinhaber hat sich zu diesem Fall bereits geäußert und mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Blindheit keine Filme schauen kann.
Eine konkrete Erklärung für diese Tatsache scheint gegenwärtig noch nicht gefunden zu sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich ein Dritter in das WLAN-Netzwerk des Beschuldigten eingeklinkt und den Film auf diesem Wege heruntergeladen hat.
Diese Vermutung ist nicht besonders unwahrscheinlich. Immerhin teilte der Mann mit, dass er keine Zeit hatte, um sich ein WLAN-Netzwerk in seiner Wohnung selbst einzurichten. Daher beauftragte er seine Lebensgefährtin, in einem Elektronikgeschäft einen Router zu kaufen. Es wird vermutet, dass bei der Standardkonfiguration kein Wert auf entsprechende Sicherheitseinstellungen gelegt wurde.
Unter dem Strich wird es den Mann finanziell günstiger kommen, wenn er die geforderte Summe einfach bezahlt. Vermutlich würde es mehr kosten, wenn man einen Anwalt beauftragen müsste, schreibt das Szene-Portal 'Torrentfreak'.
Imperial Enterprises wirft dem Mann vor, einen der hauseigenen Erwachsenenfilme in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. Der Anschlussinhaber hat sich zu diesem Fall bereits geäußert und mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Blindheit keine Filme schauen kann.
Eine konkrete Erklärung für diese Tatsache scheint gegenwärtig noch nicht gefunden zu sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich ein Dritter in das WLAN-Netzwerk des Beschuldigten eingeklinkt und den Film auf diesem Wege heruntergeladen hat.
Diese Vermutung ist nicht besonders unwahrscheinlich. Immerhin teilte der Mann mit, dass er keine Zeit hatte, um sich ein WLAN-Netzwerk in seiner Wohnung selbst einzurichten. Daher beauftragte er seine Lebensgefährtin, in einem Elektronikgeschäft einen Router zu kaufen. Es wird vermutet, dass bei der Standardkonfiguration kein Wert auf entsprechende Sicherheitseinstellungen gelegt wurde.
Unter dem Strich wird es den Mann finanziell günstiger kommen, wenn er die geforderte Summe einfach bezahlt. Vermutlich würde es mehr kosten, wenn man einen Anwalt beauftragen müsste, schreibt das Szene-Portal 'Torrentfreak'.
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