Facebook: Winklevoss-Brüder geben doch nicht auf
Während es gestern noch so schien, als sei der Streit der Winklevoss-Brüder mit dem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg endgültig beendet, stellt sich die Situation nun gänzlich anders dar. Kurz nachdem die beiden Kläger erklärten, einen außergerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 2008 doch nicht vom Obersten Gerichtshof prüfen zu lassen, legten sie in einem schwebenden Verfahren beim Bundesgericht in Boston nach.
Cameron Winklevoss und Tyler Winklevoss werfen Zuckerberg vor, ihnen ihre Idee für ein Social Network gestohlen zu haben. Sie hatten ihren Mitstudenten während der gemeinsamen Zeit an der Harvard-Universität engagiert, um die Plattform ConnectU zu programmieren. Während sich die Entwicklung der Webseite hinzog, startete Zuckerberg parallel Facebook und wurde damit zum Shooting-Star der Startup-Szene, berichtete die 'Los Angeles Times'.
Die Winklevoss-Brüder zogen daraufhin vor Gericht. Im Rahmen des Vergleichs, mit dem die Klage 2008 beigelegt wurde, erhielten sie 65 Millionen Dollar zugesprochen - davon 45 Millionen Dollar in Facebook-Aktien, die inzwischen deutlich mehr Wert sind. Später versuchten sie den Vertrag anzufechten, weil Zuckerberg den realen Wert von Facebook in den Verhandlungen zu niedrig angesetzt haben soll. Damit scheiterten sie allerdings und gaben es gerade auf, diesen Weg weiter zu verfolgen.
Das in Boston anhängige Verfahren soll klären, ob Zuckerberg in den Verhandlungen auch andere wichtige Informationen verschwiegen hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dabei geht es insbesondere um Chat-Protokolle, aus denen hervorgehen soll, dass er die Arbeiten am Winklevoss-Projekt bewusst herauszögerte, damit dieses nicht vor Facebook einsatzbereit ist. Deren Echtheit hat Zuckerberg bereits bestätigt und die Äußerungen bedauert.
Facebooks Anwälte hatten schon länger Kenntnis von den Protokollen. Ihrer Ansicht nach rücken diese das Verhalten Zuckerbergs zwar in ein schlechtes Licht, da er seinen Auftraggebern falsche Tatsachen vorgaukelte. Sie seien aber lediglich ein Beleg dafür, dass er einen potenziellen Konkurrenten aktiv ausbremste, nicht aber, dass er dessen grundlegende Idee gestohlen habe.
Die Winklevoss-Brüder gaben an, dass sie dem Vergleich 2008 nie zugestimmt hätten, wenn ihnen die Chat-Protokolle zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen wären. Allerdings bezweifeln Rechtsexperten, dass es ihnen in dem neuen Verfahren gelingt, auch unter Berücksichtigung der neuen Tatsachen eine höhere Schadensersatzsumme auszuhandeln.
Cameron Winklevoss und Tyler Winklevoss werfen Zuckerberg vor, ihnen ihre Idee für ein Social Network gestohlen zu haben. Sie hatten ihren Mitstudenten während der gemeinsamen Zeit an der Harvard-Universität engagiert, um die Plattform ConnectU zu programmieren. Während sich die Entwicklung der Webseite hinzog, startete Zuckerberg parallel Facebook und wurde damit zum Shooting-Star der Startup-Szene, berichtete die 'Los Angeles Times'.
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Das in Boston anhängige Verfahren soll klären, ob Zuckerberg in den Verhandlungen auch andere wichtige Informationen verschwiegen hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dabei geht es insbesondere um Chat-Protokolle, aus denen hervorgehen soll, dass er die Arbeiten am Winklevoss-Projekt bewusst herauszögerte, damit dieses nicht vor Facebook einsatzbereit ist. Deren Echtheit hat Zuckerberg bereits bestätigt und die Äußerungen bedauert.
Facebooks Anwälte hatten schon länger Kenntnis von den Protokollen. Ihrer Ansicht nach rücken diese das Verhalten Zuckerbergs zwar in ein schlechtes Licht, da er seinen Auftraggebern falsche Tatsachen vorgaukelte. Sie seien aber lediglich ein Beleg dafür, dass er einen potenziellen Konkurrenten aktiv ausbremste, nicht aber, dass er dessen grundlegende Idee gestohlen habe.
Die Winklevoss-Brüder gaben an, dass sie dem Vergleich 2008 nie zugestimmt hätten, wenn ihnen die Chat-Protokolle zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen wären. Allerdings bezweifeln Rechtsexperten, dass es ihnen in dem neuen Verfahren gelingt, auch unter Berücksichtigung der neuen Tatsachen eine höhere Schadensersatzsumme auszuhandeln.
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Christian Kahle
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