Facebook: Winklevoss-Brüder geben sich zufrieden
Cameron Winklevoss und Tyler Winklevoss besuchten gemeinsam mit Zuckerberg die Harvard-Universität. Dort beauftragten sie ihn mit Programmierarbeiten für ihr eigenes Social Network. Zuckerberg brachte allerdings einige Zeit später Facebook online und wurde damit erfolgreich. Die Winklevoss-Brüder warfen ihm daraufhin vor, ihre Idee gestohlen zu haben.
Der Streit zwischen den beiden Parteien zieht sich inzwischen seit Jahren hin. Es gab zwar im Jahr 2008 eine außergerichtliche Einigung, diese wurde später allerdings angefochten. Die Winklevoss-Brüder erklärten, Zuckerberg habe in den Verhandlungen den wahren Wert von Facebook nicht benannt und dass ihnen ein deutlich höherer Betrag zustehen würde.
Nach einer "sorgfältigen Prüfung" sei man nun aber zu dem Schluss gekommen, den Obersten Gerichtshof nicht wegen einer erneuten Prüfung der Vereinbarung anzurufen, erklärten sie nun gegenüber dem Bundesgericht in Kalifornien, dass den Fall zuletzt behandelte.
Sie beugten sich damit der Entscheidung der letzten Instanz, die es ablehnte, das Verfahren neu aufzurollen. Kurz nach der Entscheidung hatte der Anwalt der Winklevoss-Brüder hingegen noch erklärt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Der Gang vor den Obersten Gerichtshof wäre die letzte Option gewesen, in dem Fall noch weiter zu kommen.
Für Zuckerberg geht damit der langwierigste Rechtsstreit um Facebook zu Ende. Insgesamt sieben Jahre - also quasi seit dem Start des Social Networks - dauerte die Auseinandersetzung. "Für uns war der Fall schon seit langer Zeit abgeschlossen und wir sind froh, dass dies auch die andere Seite nun so sieht", erklärte ein Facebook-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur 'Reuters'.
Der Streit zwischen den beiden Parteien zieht sich inzwischen seit Jahren hin. Es gab zwar im Jahr 2008 eine außergerichtliche Einigung, diese wurde später allerdings angefochten. Die Winklevoss-Brüder erklärten, Zuckerberg habe in den Verhandlungen den wahren Wert von Facebook nicht benannt und dass ihnen ein deutlich höherer Betrag zustehen würde.
Nach einer "sorgfältigen Prüfung" sei man nun aber zu dem Schluss gekommen, den Obersten Gerichtshof nicht wegen einer erneuten Prüfung der Vereinbarung anzurufen, erklärten sie nun gegenüber dem Bundesgericht in Kalifornien, dass den Fall zuletzt behandelte.
Sie beugten sich damit der Entscheidung der letzten Instanz, die es ablehnte, das Verfahren neu aufzurollen. Kurz nach der Entscheidung hatte der Anwalt der Winklevoss-Brüder hingegen noch erklärt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Der Gang vor den Obersten Gerichtshof wäre die letzte Option gewesen, in dem Fall noch weiter zu kommen.
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Christian Kahle
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