"EiPott": Apple bewirkt einstweilige Verfügung

Recht, Politik & EU Das Hanseatische Oberlandesgericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass ein Eierbecher mit der Bezeichnung EiPott durchaus mit dem Musikabspielgerät iPod aus dem Hause Apple verwechselt werden könnte. Aus diesem Grund muss sich der im Odenwald ansässige Hersteller des Eierbechers einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen. Sollte der Hersteller koziol dieser Auflage nicht Folge leisten, so wird ein Ordnungsgeld in der Höhe von 250.000 Euro fällig.

Den Angaben des Gerichts ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Begriff EiPott um eine künstliche Wortschöpfung handelt und dieser für einen Eierbecher unüblich ist.

Anfang 2009 hat koziol das Produkt auf den Markt gebracht. Den eigenen Angaben des Mittelständlers handelt es sich dabei um einen Renner. Konkrete Verkaufszahlen gab das Unternehmen jedoch nicht bekannt.

In Kürze wird das Produkt unter einem neuen Namen und in einer anderen Verpackung erhältlich sein, so der Hersteller laut einem Artikel von 'Futurezone'.
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