"EiPott": Apple bewirkt einstweilige Verfügung

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass ein Eierbecher mit der Bezeichnung EiPott durchaus mit dem Musikabspielgerät iPod aus dem Hause Apple verwechselt werden könnte. mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


Apples Aktienkurs in Euro
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!