Street View: Google macht weitere Zugeständnisse
"In Teilen der deutschen Öffentlichkeit ist [...] der Eindruck entstanden, ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Hauses bzw. einer Wohnung auf Street View sei nur vier Wochen lang und ausschließlich im Internet möglich. Dies war und ist nicht der Fall", heißt es im Google-Blog. "Wir haben uns dennoch entschlossen, die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen zu verlängern."
Wer nun also vor dem Start von Street View eine Unkenntlichmachung beantragen will, hat dazu bis zum 15. Oktober Zeit. Am einfachsten funktioniert das über ein Online-Formular. Alternativ steht der Postweg zur Verfügung. Nach dem 15. Oktober kann man weiterhin sein Haus oder seine Wohnung aus Street View entfernen lassen. Dazu wird eine spezielle Funktion in den Dienst integriert.
"Uns war bewusst, dass Street View in Deutschland zu Diskussionen führen könnte. Wir haben uns deshalb bereits im vergangenen Jahr zu Datenschutzmaßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und die besonderen Anforderungen der deutschen Bürger und Behörden berücksichtigen", schreibt Google.
"Darüber hinaus haben wir uns in dieser Woche mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt; er erhält unter anderem Einblick in den von uns aufgesetzten Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen. Details zu diesen Vereinbarungen finden Sie hier."
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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