Zeitschriftenverleger: Steuerrabatt auch im Internet

Wirtschaft & Firmen Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ist der Meinung, dass die gegenwärtige Regelung für Publikationen im Internet absurd ist. Aus diesem Grund spricht man sich für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent aus. Für elektronische Zeitschriften, die über das Internet heruntergeladen werden, muss der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden. Im Vergleich dazu wird für inhaltlich identische gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer fällig, heißt es in einem Bericht von 'Spiegel Online'.

In den Augen des VDZ-Geschäftsführers Wolfgang Fürstner entbehrt dies jeder inneren Logik, wenn gleiche Inhalte unterschiedlich besteuert werden. Aus diesem Grund spricht sich sein Verband für eine Änderung dieser Handhabung aus. Seit geraumer Zeit fordern Verleger in Deutschland, dass beim Bereich des Pressewesens auf die Umsatzsteuer verzichtet wird.

Schon im vergangenen Kalenderjahr sicherte die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu, sich mit diesem Sachverhalt genauer auseinandersetzen zu wollen. Seitdem wurde dieses Thema jedoch nicht wieder zur Sprache gebracht.
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