Keine Steuerrückzahlung wegen Software-Problem
Wer in seiner Steuererklärung die so genannte Anlage KAP ausgefüllt hat, das sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, muss sich noch gedulden. Die Software, die im Amt verwendet wird um die Steuererklärung zu bearbeiten, kann den entsprechenden Teil nicht öffnen.
Die eigentliche Ursache des Problems ist die Anfang 2009 eingeführte Abgeltungssteuer. Zuvor galt für Kapitalerträge der persönliche Einkommensteuersatz. Ab 2009 wird jedoch eine pauschale Abgabe in Höhe von 25 Prozent gefordert, die die Bank direkt an das Finanzamt abführt.
Was eigentlich als Vereinfachung bei der Versteuerung von Aktiengewinnen und Zinseinkünften gedacht war, sorgt nun dafür, dass viele Kleinanleger bereits seit Monaten auf ihre Steuerrückzahlung warten. Der Deutsche Steuerberaterverband geht von rund einer Million Betroffenen aus. Der Fiskus selbst spricht nur von Einzelfällen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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