Bundeskartellamt überprüft Amazon genauer

Ist dies der Fall, so darf ein Produkt im eigenen Online-Shop nicht mehr günstiger angeboten werden als bei Amazon. Bis Anfang Mai haben die Händler Zeit, ihre Preise entsprechend den neuen Vorgaben anzupassen. Wer sich dazu nicht bereit erklärt, dem droht laut den Geschäftsbedingungen der Rauswurf.
Auf diesen Sachverhalt wurde neben dem Bundeskartellamt auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam. Eine vergleichbare Überprüfung wurde angeblich bereits eingeleitet.
Den Angaben des Internet-Rechtsexperten Johannes Richard zufolge handelt es sich bei diesen Änderungen der Geschäftsbedingungen eindeutig um ein kartellrechtswidriges Vorgehen. Ferner nutze Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus und verstoße auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Amazon selbst will mit dieser neuen Handhabung sicherstellen, dass die Kunden stets zu einem attraktiven Preis einkaufen können. Die Preisvorgabe selbst ist abgesehen von den Vereinigten Staaten auch in anderen europäischen Ländern gültig.
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