MPA-Klage gegen Usenet-Portal Newzbin erfolgreich
Der zuständige Richter gelangte demnach zu der Auffassung, dass Newzbin selbst zwar keine geschützten Inhalte anbietet, allerdings aktiv zu Urheberrechtsverletzungen beiträgt. Immerhin gewähre man den Nutzern der Plattform die entscheidende Möglichkeit, illegal angebotene Dateien herunterzuladen.
Die Newzbin-Betreiber hatten argumentiert, dass ihr Angebot lediglich wie andere Suchmaschinen auch funktioniert. Sie plädierten auf unschuldig, da ihr Dienst nicht generell dafür gedacht sei, Urheberrechtsverletzungen zu fördern, sondern Datei-Anhänge im Usenet durchsuchbar zu machen. Dem schloss sich das Gericht aber nicht an.
Die Auseinandersetzung läuft schon seit dem Jahr 2006. Damals war die Seite mehrfach offline. Nach dem Umzug zu einem neuen Provider ging der Betrieb jedoch weiter. Die MPA reichte daraufhin 2008 eine ordentliche Klage ein. Die Verhandlungen begannen aber erst im letzten Februar und führten nun relativ schnell zu einem Urteil.
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Christian Kahle
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