EU KIDS Act: Von der Leyens Pläne für Altersprüfung im Netz wieder da

Gegner von pauschalen Altersbegrenzungen für den Zugriff auf Social-Media-Plattformen konnten nur vorläufig aufat­men. Die EU will am Donnerstag einen neuen Anlauf starten, bei dem Jugendlichen unter 15 Jahren der Zugang verboten werden soll.
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    EU KIDS Act wird bald vorgestellt

    Die EU-Kommission hatte sich, zumindest laut entsprechender Medienberichte vor einigen Wochen von der Idee verabschiedet, pauschale Zugangsverbote zu Sozialen Medien für Jugendliche einzuführen. Nun könnte aber doch wieder alles ganz schnell gehen, denn schon in dieser Woche soll angeblich der neue, sogenannte EU KIDS Act auf der Tagesordnung landen.

    Laut einem Bericht von Politico will die EU-Kommission unter der Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen bereits am Donnerstag den neuen "EU KIDS Act" vorstellen. Dabei handelt es sich um neue Regelungen, in deren Rahmen ein mehrstufiges System für den Zugriff auf Social-Media- und Video-Sharing-Plattformen unter elterlicher Aufsicht für Kinder im Alter von weniger als 15 Jahren eingeführt werden soll.


    Altersprüfung weit über Social Media hinaus

    Ausführliche Details zu den Plänen liegen noch nicht vor, es ist aber davon die Rede, dass davon neben Social-Media- und Videoplattformen auch Online-Spiele, KI-Chatbots und KI-Companions betroffen sein sollen, während "Bildungswerkzeuge" außen vor bleiben. Erste offizielle Angaben dürfte von der Leyen bei einer Ansprache vor dem EU-Parlament in Straßburg am Mittwoch machen, bevor dann am Donnerstag ein erster Entwurf des EU KIDS Act veröffentlicht werden soll, so der Bericht.

    Unter anderem ist angeblich vorgesehen, dass Kinder im Alter unter 13 Jahren von ihren Eltern eingerichtete, spezielle Accounts für Social-Media-Dienste nutzen können, die strikte Sicherheitsstandards erfüllen sollen. Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren soll es dann sogenannte "Anfänger"-Konten geben, bei denen der Kontakt mit Fremden und die Bildschirmzeit begrenzt werden und bestimmte Funktionen der Elternkontrolle enthalten sind. Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche ihre eigenen Konten einrichten können, heißt es.

    Problematisch ist auch bei diesem Ansatz, dass für die Altersprüfung bei Social-Media- und Videoplattformen für die Umsetzung des EU KIDS Act eine Identifizierung oder zumindest Altersprüfung aller Nutzer nötig wäre, die durch die Plattformanbieter erfolgen müsste.

    Unter anderem ist dabei vorgesehen, dass die EU-Kommission die Durchsetzung der Altersgrenzen bei den großen Plattformbetreibern im Rahmen ihrer Richtlinien aus dem Digitaldienstegesetz und den Gesetzen für Künstliche Intelligenz vornimmt, wobei die Firmen für die Kosten der dafür nötigen Infrastruktur aufkommen sollen. Bei kleineren Firmen sollen die Regulierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Maßnahmen zur Altersprüfung durchsetzen.

    Zusammenfassung
    • Die EU-Kommission plant die baldige Vorstellung des neuen EU KIDS Act
    • Geplant ist ein mehrstufiges Kontomodell für Minderjährige unter 15
    • Die neuen Vorgaben sollen auch für KI-Chatbots und Online-Spiele gelten
    • Bis zum Alter von 13 Jahren sind spezielle Eltern-Accounts vorgesehen
    • Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren erhalten limitierte Anfängerkonten
    • Erst ab 15 Jahren dürfen Nutzer ganz eigenständige Accounts erstellen
    • Für die Umsetzung wäre eine generelle Altersprüfung aller Nutzer nötig

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