100 Mio. Euro im Rechtsstreit um HDR-Technik von Disney+ gefordert

Der rechtliche Konflikt zwischen Disney und InterDigital geht in die nächste Phase. Wegen der unrechtmäßigen Nutzung von HDR-Technologien fordert das US-Unternehmen nun gut 100 Millionen Euro Schadensersatz vom Streaming-Dienst Disney+.
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    Disney+ im Patentstreit vor Münchner Gericht

    Es ist ein Fall, der weit über die Gerichtssäle des Landgerichts München I hinausstrahlt: Der US-Technologieanbieter InterDigital fordert von der Walt Disney Company 101,7 Millionen Euro Schadensersatz - für die Nutzung einer Bildverbesserungstechnik, die Millionen Abonnenten von Disney+ in Europa über Jahre hinweg genutzt haben.

    Im Zentrum des Streits steht das Patent EP 2 132 923, das Verfahren zur Darstellung von High Dynamic Range (HDR) beschreibt, also jener Technologie, die für intensivere Kontraste, tiefere Schwarztöne und ein breiteres Farbspektrum auf kompatiblen Bildschirmen sorgt. Im November 2025 hatte das Münchner Gericht bereits festgestellt, dass Disney+ dieses Patent ohne Lizenz genutzt hatte, und eine Unterlassungsverfügung erlassen.


    Die jetzt neu eingereichte Klage (Aktenzeichen 7 O 8870/26) beziffert den Schaden für den Zeitraum vom deutschen Start von Disney+ im März 2020 bis zur Gerichtsentscheidung Ende 2025. Das melden die Patent-Profis von Juve Patent. InterDigital berücksichtigt dabei nicht nur deutsche Nutzer, sondern auch Streams in 19 weiteren europäischen Ländern, die über eine Serverfarm bei Frankfurt ausgeliefert wurden.

    Die Folgen des Rechtsstreits sind für Kunden längst spürbar. Schritt für Schritt hat Disney Premium-Funktionen aus dem europäischen Angebot entfernt. Zunächst verschwanden Dolby Vision und 3D-Inhalte, später fielen 4K-UHD und HDR10+ weg, auch Google Cast wurde deaktiviert. Anfang August 2026 räumte der Konzern betroffenen Premium-Abonnenten in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht ein.

    Mittlerweile versucht Disney, hochauflösende Inhalte über alternative Verfahren zurückzubringen - doch InterDigital warnt: Auch diese Ersatzlösungen könnten gegen Patente verstoßen. Tatsächlich hat der Patentverwerter die Klage im August 2026 bereits auf den Videocodec VP9 ausgeweitet, der in der neuen Streaming-Lösung zum Einsatz kommt.

    Ein globaler Patentfeldzug

    Die Münchner Schadensersatzklage ist nur ein Schauplatz in einem weltweiten Konflikt. Seit Februar 2025 führt InterDigital eine koordinierte Kampagne gegen Disney und dessen Streaming-Dienste Disney+, Hulu und ESPN+. Das Technologieunternehmen hat bereits in Brasilien sowie vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) mehrere Verfügungen erwirkt, insgesamt acht an der Zahl.

    Die Streitigkeiten umfassen neben HDR auch zentrale Verfahren zur Videokompression wie HEVC und VP9 sowie Technologien zur Einblendung von Untertiteln. Für InterDigital geht es um die Durchsetzung seines Geschäftsmodells als Lizenzgeber von Schlüsseltechnologien. Josh Schmidt, Chief Legal Officer des Unternehmens, betonte gegenüber Bloomberg, die geforderte Summe bilde nur einen Teil des Werts ab, den Disney aus der HDR-Technologie gezogen habe.

    Bislang hat sich Disney nicht öffentlich zu der neuen Schadensersatzforderung geäußert. Doch die Haltung des Konzerns ist erkennbar. Statt Lizenzen zu den geforderten Konditionen zu erwerben, setzte das Unternehmen auf technische Umgehungen und Abschaltungen. Gerichte stuften Disney daraufhin als "unwilligen Lizenznehmer" ein - eine Einschätzung, die in künftigen Verfahren zu höheren Schadensersatzsummen führen könnte.

    Gegen das Münchner Urteil vom November 2025 hat Disney Berufung eingelegt. Die nächste Verhandlung vor dem Landgericht München I wird zeigen, ob sich die Parteien doch noch auf eine Einigung verständigen, oder ob der Patentstreit weiter eskaliert. Für Millionen Abonnenten bleibt derweil die Ungewissheit: Welche Funktionen fallen als Nächstes weg und/oder wann kehren sie zurück?

    Wie bewertet ihr das Vorgehen von Disney im Streit um die Patente? Teilt eure Gedanken zu den fehlenden Funktionen gerne mit uns in den Kommentaren.

    Warum fehlt HDR & 4K bei Disney+?
    Disney+ hat nach einer gerichtlichen Niederlage gegen das Patentunternehmen InterDigital weitreichende Einschränkungen vorgenommen. Um einem Verkaufsverbot zu entgehen, wurden Premium-Features wie Dolby Vision, HDR10+, 3D und teilweise 4K-UHD in Europa deaktiviert.

    Hintergrund ist die angebliche Verletzung von Patenten zur Videokompression und Bildverbesserung. Da Disney die geforderten Lizenzgebühren nicht zahlen wollte, entschied man sich für die technische Beschneidung des Dienstes. Für IT-Nutzer bedeutet das aktuell einen spürbaren Qualitätsverlust beim Streaming.
    Gehen Chromecast und AirPlay noch?
    Auch das Übertragen von Inhalten vom Smartphone auf den Fernseher ist stark eingeschränkt. Im September 2026 stellte das Einheitliche Patentgericht (UPC) fest, dass Disney ein ursprünglich von Sony angemeldetes Patent zur Medienübertragung verletzt.

    Daraufhin hat Disney die Unterstützung für Google Cast (Chromecast) in Deutschland und den Niederlanden deaktiviert. Laut Medienberichten soll auch Apple AirPlay von diesen Einschränkungen betroffen sein. Wer Inhalte casten will, muss derzeit auf native Smart-TV-Apps ausweichen.
    Um welche Technik geht es genau?
    Im Zentrum des Streits stehen essenzielle Technologien für modernes Video-Streaming. Konkret geht es um das Patent EP 2 132 923, welches High Dynamic Range (HDR) abdeckt. Weitere Patente betreffen HEVC-Codierungsmethoden und die Einblendung von Untertiteln.

    Für IT-Professionals ist interessant: Es geht nicht um die Inhalte selbst, sondern um die Infrastruktur der Datenübertragung. Disney nutzte offenbar eine Serverfarm bei Frankfurt, um diese patentierten Bitstreams in 19 europäische Länder zu verteilen.
    Was fordert InterDigital?
    Das US-Unternehmen hat vor dem Landgericht München eine Schadensersatzklage in Höhe von 101,7 Millionen Euro eingereicht. Diese Summe bezieht sich auf die angebliche unlizenzierte Nutzung der HDR-Technologie durch den Streaming-Giganten.

    Der berechnete Zeitraum erstreckt sich vom Start von Disney+ in Deutschland im März 2020 bis Ende 2025. InterDigital argumentiert, dass die HDR-Technik ein zentraler Bestandteil des teureren Premium-Abos war, für das Disney einen Aufpreis verlangte.
    Betrifft das auch andere Anbieter?
    Aktuell richtet sich die Klagekampagne spezifisch gegen Disney und dessen Dienste wie Disney+, ESPN+ und Hulu. Die zugrundeliegenden Patente für HEVC, VP9 oder HDR sind jedoch Branchenstandards, die von fast jedem modernen Streaming-Dienst genutzt werden.

    Es ist bekannt, dass InterDigital in der Vergangenheit bereits ähnliche juristische Auseinandersetzungen mit anderen Tech-Giganten wie Amazon geführt hat. Sollte InterDigital hier einen lukrativen Präzedenzfall schaffen, könnten künftig auch andere Plattformen ins Visier geraten.
    Bekomme ich mein Geld zurück?
    Da Disney+ durch den Wegfall von 4K, HDR und Dolby Vision wesentliche beworbene Eigenschaften seines Premium-Abonnements nicht mehr liefert, haben Kunden gewisse Rechte. Eine automatische Rückerstattung der Abogebühren gibt es jedoch nicht.

    Disney hat jedoch reagiert: Premium-Abonnenten in Deutschland wurde Anfang August 2026 ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wer mit der reduzierten Bildqualität oder den fehlenden Casting-Funktionen unzufrieden ist, kann sein Abonnement somit vorzeitig beenden.
    Zusammenfassung
    • InterDigital fordert 101,7 Millionen Euro Schadensersatz von Disney
    • Im Mittelpunkt der Klage steht ein wichtiges Patent für HDR-Technik
    • Streaming-Streams in zwanzig europäischen Ländern sind davon betroffen
    • Wegen des Streits strich Disney wichtige Premium-Funktionen wie 4K-UHD
    • Deutsche Nutzer erhielten für ihr Premium-Abonnement ein Sonderkündigungsrecht
    • Disney versuchte technische Umgehungen statt der Zahlung von Lizenzen

    Siehe auch:


    Disneys Aktienkurs
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