Musikindustrie gewinnt Klage gegen Usenet-Portal
Das Gericht entschied nach Angaben von 'Cnet' außerdem, dass sich Usenet.com nicht auf das so genannte Betamax-Urteil berufen kann, laut dem Anbieter von Produkten, die zu Urheberrechtsverletzungen beitragen, nicht belangt werden können, wenn das jeweilige Produkt hauptsächlich für legale Aktivitäten gedacht ist.
Der Unterschied zum Betamax-Fall sei, dass Sony auf die Art der Nutzung seiner Videorekorder nach dem Kauf keinen Einfluss mehr gehabt habe, während Usenet.com eine ständige Beziehung zu seinen Kunden pflegt, so dass man sehr wohl Einfluss auf die Verwendung des Dienstes nehmen kann.
Die RIAA hatte Usenet.com im Oktober 2007 vor Gericht gezerrt, weil man dem Unternehmen vorwarf, von der Verletzung des Urheberrechts durch die Kunden durch Monatsgebühren von 19 US-Dollar zu profitieren. Das Usenet wurde ursprünglich zur Kommunikation und eher selten zum Austausch von Daten genutzt. Inzwischen sind jedoch auch diverse urheberrechtlich geschützte Inhalte verfügbar.
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