Musikindustrie gewinnt Klage gegen Usenet-Portal
Das Gericht entschied nach Angaben von 'Cnet' außerdem, dass sich Usenet.com nicht auf das so genannte Betamax-Urteil berufen kann, laut dem Anbieter von Produkten, die zu Urheberrechtsverletzungen beitragen, nicht belangt werden können, wenn das jeweilige Produkt hauptsächlich für legale Aktivitäten gedacht ist.
Der Unterschied zum Betamax-Fall sei, dass Sony auf die Art der Nutzung seiner Videorekorder nach dem Kauf keinen Einfluss mehr gehabt habe, während Usenet.com eine ständige Beziehung zu seinen Kunden pflegt, so dass man sehr wohl Einfluss auf die Verwendung des Dienstes nehmen kann.
Die RIAA hatte Usenet.com im Oktober 2007 vor Gericht gezerrt, weil man dem Unternehmen vorwarf, von der Verletzung des Urheberrechts durch die Kunden durch Monatsgebühren von 19 US-Dollar zu profitieren. Das Usenet wurde ursprünglich zur Kommunikation und eher selten zum Austausch von Daten genutzt. Inzwischen sind jedoch auch diverse urheberrechtlich geschützte Inhalte verfügbar.
Aktuelle Filesharing-Downloads
Videos zum Thema
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- PlayStation: Sony verzeichnet mieseste Konsolenverkäufe seit 26 Jahren
- Bereits aktives Amazon-Lager: Bebauungsplan für ungültig erklärt
- Wolkenkratzer-großer Asteroid fliegt nur knapp an der Erde vorbei
- Netflix erschwert Account-Sharing: Neue E-Mail-Pflicht fürs Profil startet
- Edge-Update: Microsoft streicht plötzlich wieder KI-Funktion
- Labor-Update: Top-FritzBox erhält "Release Candidate" von FritzOS 8.24
- Notebooksbilliger: Angebote der Woche stark reduziert
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen