Verbraucherschutzministerin kritisiert erneut Google
Gegenüber 'Spiegel' sagte Aigner, dass es in ihren Augen nicht akzeptabel sei, wenn sich ein Bürger erst im Internet darüber informieren müsse, ob sein Haus durch die Google-Kameras aufgenommen und zur freien Verfügung ins Netz gestellt wurde.
Geht es nach der Verbraucherschutzministerin, so sei der Internetkonzern dazu verpflichtet, jeden einzelnen Widerspruch der Bürger umzusetzen. Ferner müsse Google die Bürger sowohl über diesen Dienst selbst, als auch über die zugehörigen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.
Ein möglicher Weg wäre laut Aigner die Presse. Schließlich müsse auch der weltweit größte Internetkonzern akzeptieren, dass ein Teil der Gesellschaft das Internet nicht nutzt.
Die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit von Street View hat mittlerweile ein Rechtsgutachten des Rechtsinformatikers Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover bestätigt. Arnd Haller, der Justiziar von Google Deutschland geht nun davon aus, dass sich auf dieser Basis der Dienst rechtlich nicht mehr verhindern lässt.
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