Google Street View für Deutschland kann kommen

Internet & Webdienste Seit Monaten wird darüber diskutiert, ob der Google-Dienst "Street View", der 360-Grad-Aufnahmen von Straßenzügen bietet, mit dem deutschen Recht vereinbart werden kann. Ein Rechtsgutachten versichert nun datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit. Sowohl Verbraucherschutzministerium, Justizministerium als auch Datenschützer hatten sich immer wieder über den fehlenden Daten- und Persönlichkeitsschutz beklagt. Der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover kommt in seinem Gutachten zu "Street View" zu dem Urteil: "datenschutzrechtlich unbedenklich".


Auf dieser Basis erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller, dass der Dienst rechtlich nicht mehr verhindert werden kann. Bereits seit 2008 sind die Kamerafahrzeuge von Google in Deutschland unterwegs und fotografieren die Straßenzüge in vielen Orten. Noch in diesem Jahr sollen die Aufnahmen via Google Street View zur Verfügung gestellt werden.

Google anonymisiert Personen und Autokennzeichen, die zufällig fotografiert werden, allerdings sind Wohnungen und Grundstücke deutlich erkennbar. Der Suchmaschinenbetreiber geht davon aus, dass die Akzeptanz des Dienstes hierzulande steigen wird, sobald die Vorteile erlebt werden können. Einen genauen Zeitplan für den Start von Street View gibt es noch nicht.
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