Schaar: Facebook muss deutsches Recht beachten

Recht, Politik & EU Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar teilte am heutigen Samstag mit, dass gegen das weltgrößte Soziale Netzwerk Facebook von nun an auch in Deutschland rechtlich vorgegangen werden kann. Laut Schaar sei dies möglich, seitdem Facebook in der vergangenen Woche eine Niederlassung in der Hansestadt Hamburg eröffnet hat. Mit diesem Schritt verpflichten sich die Betreiber des Social Networks dazu, das in Deutschland gültige Recht zu beachten, heißt es in einem Artikel von 'Futurezone'.

In der Vergangenheit gab es kaum rechtliche Möglichkeiten, um die Facebook-Nutzer aus Deutschland vor einer unerwünschten Verwendung der jeweiligen Nutzerdaten zu schützen. Da Facebook nun jedoch auch einen Sitz in Deutschland hat, sieht Peter Schaar gar keine Zweifel mehr an der Tatsache, dass in diesem Fall deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist.

Auch wenn dies nun rechtlich festzustehen scheint, sagt der Datenschützer im Hinblick auf dieses Vorhaben einige Schwierigkeiten voraus.

So sei es erfahrungsgemäß nicht einfach, ein Unternehmen davon überzeugen zu können, die Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und bestimmte Praktiken zu verändern. Bislang habe sich das in den Vereinigten Staaten ansässige Unternehmen auch in Europa lediglich um das amerikanische Recht gekümmert, sagte Schaar.
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