Schaar für strengere Regeln bei der Datensammlung
Unternehmen wie Google sind in seinen Augen viel genauer und umfangreicher als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird. Schaar ist der Meinung, dass Google selbst eine Art der Vorratsdatenspeicherung betreibt. Infolgedessen müsse auch die private Datenmacht von Unternehmen wie Facebook oder Google eingeschränkt werden.
Ob es zu einer schnellen Neufassung der vom Bundesverfassungsgericht am vergangenen Dienstag gekippten verdachtslosen Speicherung kommt, ist laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz fraglich.
Im Übrigen haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht nachweisen können, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist, sagte Peter Schaar.
Überdies kündigte Schaar stichprobenartige Überprüfungen der angeordneten Löschung von Vorratsdaten bei verschiedenen Unternehmen an. Betroffene Telekommunikations-Dienstleister müssen die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten nun unverzüglich und vollständig löschen.
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