OVG Berlin fällt Urteil zu Vorratsdatenspeicherung
Mit diesem Urteilsspruch hebt das Oberverwaltungsgericht zugleich vier gegenteilige einstweilige Anordnungen der Vorinstanz auf. In den Augen der Richter rechtfertigen die Zweifel an der Kostenreglung nicht die zwingende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, teilte die 'Tagesschau' mit.
Ferner würden bei einem einstweiligen Stopp der Datenspeicherung die Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr stärker ins Gewicht fallen als die finanziellen Interessen der Telekommunikationsunternehmen.
Am 15. Dezember dieses Jahres will sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit der grundsätzlichen Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung befassen.
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