Urteil: Kündigung wegen Pommes-Verzehr gekippt

Kurioses Das Arbeitsgericht in Bochum hat die Kündigung eines Küchenhelfers wegen dem angeblichen Verzehr von zwei Pommes und zwei Frikadellen gekippt. Die Betreiber der Mensa hatten den Arbeitnehmer fristlos aus diesem Grund gekündigt. Die Betreiber der Mensa, das Akademische Förderungswerk (Akafö), konnten das vermeintliche Verzehrverbot vor Gericht nicht korrekt darlegen, teilte 'Der Westen' mit. Der zuständige Richter kam zu der Entscheidung, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Küchenhelfer fortbestehen wird.

Der Küchenhelfer arbeitet den offiziellen Angaben zufolge seit über 18 Jahren beim Akafö. Am 20. Juli dieses Jahres erhielt er von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung, da er während der Arbeitszeit verbotenerweise Pommes und Frikadellen gegessen haben soll.

Laut dem Bochumer Familienvater hätte man diese Speisen sowieso entsorgt, da sie nicht verkauft wurden. Er bestätigte zwar, dass er die Pommes und Frikadellen genommen, aber nicht gegessen habe.

Abgesehen davon sei er nur ein willkürlich herausgepicktes Beispiel und nur einer von vielen Arbeiternehmern, die ebenfalls Essensreste zu sich nehmen.

Ganz anders wird der Sachverhalt vom Akademischen Förderungswerk dargestellt. Die Frikadellen soll der Arbeitnehmer sehr wohl verspeist haben, teilte man mit. Überdies soll es sich nicht um Reste gehandelt haben. Letztlich ist hierbei die Rede von Diebstahl.

Das Akademische Förderungswerk muss den langjährigen Arbeitnehmer nun wieder einstellen.
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