Verbände: EU soll Vorratsdatenspeicherung kippen
Falls die Richtlinie nicht ganz aufgehoben wird, solle ein Wahlrecht eingeführt werden, das den Mitgliedsstaaten freistellt, ob sie eine Vorratsdatenspeicherung verlangen, teilten die Organisationen, unter denen sich auch der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) befindet, mit.
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme erklärte der AK Vorrat, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Einschränkung der Freiheit der Bürger bedeutet und die ständige Gefahr eines Verkaufs, Verlustes oder sonst nachteiliger Verwendung der gesammelten Daten über persönliche Kontakte, Mobiltelefonstandorte und Internetnutzungen sowie höhere Preise für Telekommunikationsdienste und weniger Wettbewerb nach sich gezogen habe.
In mehreren Mitgliedsstaaten prüften und prüfen Gerichte Beschwerden von Bürgern und Telekommunikationsanbietern, die in der flächendeckenden Sammlung von Kommunikationsinformationen eine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung der Privatsphäre sehen. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien haben Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bereits für verfassungswidrig erklärt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird sich im Dezember mit Beschwerden von über 34.000 Bürgern befassen. Eine weitere Klage ist in Irland anhängig, während eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof der Tschechischen Republik zurzeit vorbereitet wird.
"Anonymität ist in einem demokratischen Staat für eine Vielzahl von Aktivitäten unverzichtbar. Alle Bürger einer ständigen Aufzeichnung ihrer Kontakte auszusetzen, droht die Demokratie, die verteidigt werden soll, zu untergraben oder sogar zu zerstören. Die Europäische Kommission muss diesem Big-Brother-Gesetz jetzt ein Ende setzen", sagte der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorrat.
Gegenüber der EU-Kommission wird die Forderung durch den Dachverband European Digital Rights (EDRi) vertreten. Zu den Unterstützern gehören neben dem AK Vorrat auch Organisationen aus Belgien, Großbritannien und Schweden.
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Christian Kahle
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