Urteil: Psystar verletzt exklusive Rechte von Apple
Im offiziellen Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) beschränkt das in Cupertino ansässige Unternehmen die Nutzung des hauseigenen Betriebssystems Mac OS X auf die ausschließliche Verwendung in Verbindung mit Apple-Computern. Infolgedessen darf auch der Boot-ROM nicht verändert werden.
An dieser Stelle sieht das Gericht aus Kalifornien die Vergehen von Psystar. Der Mac-Klon-Hersteller habe eine Version von Mac OS X gekauft und diese anschließend so verändert, dass sie auch auf anderer Hardware läuft. Im Detail habe Psystar die Kernel Extension Files ersetzt und den Bootloader entsprechend abgeändert, teilte 'Computerworld' mit.
Da Psystar bei diesem Vorhaben keine Erlaubnis von Apple hat, sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Copyright gegeben. Eine einstweilige Verfügung gegen Psystar scheint es derweil nicht zu geben. Mehreren Berichten zufolge habe Apple keine beantragt.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Psystar ist durch dieses vorläufige Urteil allerdings noch nicht beendet. Ein weiterer Prozess soll im Januar des kommenden Jahres beginnen.
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