Mac-Klone: Apple siegt endgültig gegen Psystar
Der US-amerikanische Elektronik-Konzern Apple hat den Rechtsstreit gegen den Hersteller von Mac-Klonen Psystar endgültig gewonnen. Mit seinen Nachbauten habe das Unternehmen Urheberrechte von Apple verletzt, stellte eine Richterin eines US-Appellationsgerichts klar und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz sowie das erteilte Verkaufsverbot.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen zieht sich bereits seit mehr als drei Jahren hin. So hatte Psystar, eine im US-Bundesstaat Florida ansässige Firma, im April 2008 für rund 700 US-Dollar die ersten Mac-Nachbauten unter dem Namen "Open Mac" angeboten. Hierfür erwarb das Unternehmen Kopien von Mac OS X, installierte diese auf Standardhardware und listete sie kurze Zeit später unter dem Namen "Open Computer".
Psystars Open Mac
Apple sah durch die Nachbauten allerdings seine Markenrechte, das Softwarelizenzabkommen von Mac OS X, Wettbewerbsgesetze sowie das US-Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletzt und reichte im Juli 2008 eine Urheberrechtsklage gegen Psystar ein. Das eingeschaltete Bezirksgericht entschied daraufhin im Jahr 2009 gegen Psystar. Der Richter William Alsup begründete sein Urteil damit, dass es ausschließlich Apple vorbehalten sei Mac OS X zu vertreiben und zu vervielfältigen. Darüber hinaus verstoße das Umgehen der Schutzmechanismen, welche in das Betriebssystem integriert sind, gegen das DMCA.
Das nun bestätigte Verkaufsverbot hatte Apple erfolgreich im Dezember 2009 erwirkt, nachdem sich beide Unternehmen kurz zuvor auf einen Vergleich geeinigt hatten. Dieser sah eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 2,7 Millionen US-Dollar vor, die Psystar an Apple zu leisten hatte. Der Verkauf der "Open Computer" ist noch im selben Dezember eingestellt worden.
Psystar meldete sich im Januar 2010 allerdings beim Berufungsgericht. Auf der Internetseite des Unternehmens äußerte man sich damals wie folgt zu dieser Angelegenheit: "Mit allem Respekt, wir widersprechen der Auffassung des Gerichts, dass wir unbelehrbare Urheberrechtsverletzer sind. Psystar hat niemals Softwarepiraterie unterstützt und wird das auch nie". Stattdessen habe man das Ziel verfolgt, dass eine gekaufte Kopie des Betriebssystems nach eigenem Belieben eingesetzt werden kann.
Psystars Open Mac
Apple sah durch die Nachbauten allerdings seine Markenrechte, das Softwarelizenzabkommen von Mac OS X, Wettbewerbsgesetze sowie das US-Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletzt und reichte im Juli 2008 eine Urheberrechtsklage gegen Psystar ein. Das eingeschaltete Bezirksgericht entschied daraufhin im Jahr 2009 gegen Psystar. Der Richter William Alsup begründete sein Urteil damit, dass es ausschließlich Apple vorbehalten sei Mac OS X zu vertreiben und zu vervielfältigen. Darüber hinaus verstoße das Umgehen der Schutzmechanismen, welche in das Betriebssystem integriert sind, gegen das DMCA.
Das nun bestätigte Verkaufsverbot hatte Apple erfolgreich im Dezember 2009 erwirkt, nachdem sich beide Unternehmen kurz zuvor auf einen Vergleich geeinigt hatten. Dieser sah eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 2,7 Millionen US-Dollar vor, die Psystar an Apple zu leisten hatte. Der Verkauf der "Open Computer" ist noch im selben Dezember eingestellt worden.
Psystar meldete sich im Januar 2010 allerdings beim Berufungsgericht. Auf der Internetseite des Unternehmens äußerte man sich damals wie folgt zu dieser Angelegenheit: "Mit allem Respekt, wir widersprechen der Auffassung des Gerichts, dass wir unbelehrbare Urheberrechtsverletzer sind. Psystar hat niemals Softwarepiraterie unterstützt und wird das auch nie". Stattdessen habe man das Ziel verfolgt, dass eine gekaufte Kopie des Betriebssystems nach eigenem Belieben eingesetzt werden kann.
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