Privatkopie: Musikindustrie scheitert vor dem BVerfG
Aus der Begründung des Gerichtes geht hervor, dass die Abweisung der Verfassungsbeschwerde keine inhaltlichen Gründe hat. Mit diesen hatten sich die Richter noch gar nicht befasst. Statt dessen wurde schlicht angemerkt, dass sie nichtfristgerecht eingereicht wurde.
Die Musikindustrie hatte die Klageschrift im Dezember 2008 an das Gericht geschickt. Dies lag durchaus noch im Rahmen der notwendigen Frist von einem Jahr nach der Verabschiedung des geänderten Urheberrechtsgesetzes. Während der vorangehenden Debatte war es nicht gelungen, das Recht auf Privatkopie durch politische Lobbyarbeit zu kippen.
Die entsprechende Passage, so das Gericht, wurde während der letzten Änderungen am Urheberrechtsgesetz aber gar nicht verändert. Der fragliche §53 Abs. 1, in dem die Musikunternehmen eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte sehen, bestand nämlich bereits seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2003. Damit könne er nicht mehr angefochten werden, so die Richter.
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Christian Kahle
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