Junge Union fordert Einschränkung der Privatkopie
"Im Interesse aller Urheber und Musik- und Filmliebhaber muss der rot-grüne Gesetzgeber endlich der massenhaften Verbreitung von Raub- und Privatkopien wirksam entgegen treten. Die vorhandene Gesetzeslage stammt noch aus dem "analogen Zeitalter", als der Kopie des Videofilms technische Grenzen gesetzt waren.
Die deutsche Kultur- und Medienlandschaft ist bereits existenziell bedroht. Als Folge der Piraterie sind Tausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Musikwirtschaft gefährdet, und weniger rentable Musikbereiche wie Klassik und Jazz können nicht mehr quersubventioniert werden. Nationale Film- und Musikproduktionen verlieren deutlich zugunsten internationaler Produktionen.
Das von selbst ernannten Verbraucherschützern postulierte "Grundrecht auf Entertainment" gibt es nicht. Und das Grundrecht auf Information ist nicht zu verwechseln mit einem Recht auf "kostenlose Information".
Die deutsche Kultur- und Medienlandschaft ist bereits existenziell bedroht. Als Folge der Piraterie sind Tausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Musikwirtschaft gefährdet, und weniger rentable Musikbereiche wie Klassik und Jazz können nicht mehr quersubventioniert werden. Nationale Film- und Musikproduktionen verlieren deutlich zugunsten internationaler Produktionen.
Das von selbst ernannten Verbraucherschützern postulierte "Grundrecht auf Entertainment" gibt es nicht. Und das Grundrecht auf Information ist nicht zu verwechseln mit einem Recht auf "kostenlose Information".
- Die Junge Union fordert zunächst eine deutliche Einschränkung der Privatkopie auf den Nutzer bzw. für Personen seines Haushalts. Erst wenn praktikable Digitale-Rechte-Management-Systeme funktionieren, entfällt die Erforderlichkeit für die Privatkopie gänzlich.
- Gesetzliche Maßnahmen gegen technische Kopierschutzmaßnahmen müssen unterlassen werden.
- Eine Verlagerung des gesamten Raubkopienproblems in das Strafrecht lehnt die Junge Union ab. Um eine zivilrechtliche Handhabe gegen Rechteverletzer zu erhalten, muss ein rechtsstaatlich begrenzter Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider (ISP) aber eingeführt werden. Ferner sollen ISP dazu verpflichtet werden können, ausländische Internetangebote zu sperren, wenn darüber gegen deutsches Urheberrecht verstoßen wird."
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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