Anwalt unterstellt von der Leyen "böse Absicht"

"Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun", so Vetter. Ebenso wie man es von Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon tun könne, hielt Vetter dem Entgegen. "Aber egal, wie man es macht - es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet", so der Anwalt.
Er erlebe es täglich, dass die Polizei akribisch jeder Anzeige nachgeht. "Allerdings kommt es dann halt auch vor, dass eben nicht alles, was ein (zufälliger) Leser und ein Polizeibeamter für Volksverhetzung oder verbotene Propaganda jedweder Couleur halten, auch solche ist", erläuterte Vetter. Immerhin gebe es "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die nicht strafbewährt sind.
Genau hier setze seiner Einschätzung nach von der Leyens Vorstoß an. "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet", so der Anwalt weiter.
"Wenn man aber nur noch eine Meinungsfreiheit zulassen will, die geschmacklose, unbequeme und für einzelne schmerzhafte Inhalte nicht umfasst, sollte man fairerweise nicht mehr von Meinungsfreiheit sprechen. Von Demokratie vielleicht auch nicht mehr", sagte Vetter.
"Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute", heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Zensur zu den Äußerungen der Ministerin. Die "Kampfzone" werde deutlich ausgeweitet.
"Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln", hieß es weiter. Die Ministerin definiere dafür kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: Vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen.
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