Anwalt unterstellt von der Leyen "böse Absicht"
"Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden", heißt es in einem Beitrag von Udo Vetter, Strafrechtsanwalt und Betreiber des 'LawBlog'. Die Ministerin hatte in einem Interview erklärt, ohne Eingreifen des Staates drohe das Internet "ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann".
"Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun", so Vetter. Ebenso wie man es von Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon tun könne, hielt Vetter dem Entgegen. "Aber egal, wie man es macht - es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet", so der Anwalt.
Er erlebe es täglich, dass die Polizei akribisch jeder Anzeige nachgeht. "Allerdings kommt es dann halt auch vor, dass eben nicht alles, was ein (zufälliger) Leser und ein Polizeibeamter für Volksverhetzung oder verbotene Propaganda jedweder Couleur halten, auch solche ist", erläuterte Vetter. Immerhin gebe es "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die nicht strafbewährt sind.
Genau hier setze seiner Einschätzung nach von der Leyens Vorstoß an. "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet", so der Anwalt weiter.
"Wenn man aber nur noch eine Meinungsfreiheit zulassen will, die geschmacklose, unbequeme und für einzelne schmerzhafte Inhalte nicht umfasst, sollte man fairerweise nicht mehr von Meinungsfreiheit sprechen. Von Demokratie vielleicht auch nicht mehr", sagte Vetter.
"Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute", heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Zensur zu den Äußerungen der Ministerin. Die "Kampfzone" werde deutlich ausgeweitet.
"Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln", hieß es weiter. Die Ministerin definiere dafür kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: Vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen.
"Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun", so Vetter. Ebenso wie man es von Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon tun könne, hielt Vetter dem Entgegen. "Aber egal, wie man es macht - es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet", so der Anwalt.
Er erlebe es täglich, dass die Polizei akribisch jeder Anzeige nachgeht. "Allerdings kommt es dann halt auch vor, dass eben nicht alles, was ein (zufälliger) Leser und ein Polizeibeamter für Volksverhetzung oder verbotene Propaganda jedweder Couleur halten, auch solche ist", erläuterte Vetter. Immerhin gebe es "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die nicht strafbewährt sind.
Genau hier setze seiner Einschätzung nach von der Leyens Vorstoß an. "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet", so der Anwalt weiter.
"Wenn man aber nur noch eine Meinungsfreiheit zulassen will, die geschmacklose, unbequeme und für einzelne schmerzhafte Inhalte nicht umfasst, sollte man fairerweise nicht mehr von Meinungsfreiheit sprechen. Von Demokratie vielleicht auch nicht mehr", sagte Vetter.
"Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute", heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Zensur zu den Äußerungen der Ministerin. Die "Kampfzone" werde deutlich ausgeweitet.
"Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln", hieß es weiter. Die Ministerin definiere dafür kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: Vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen.
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 07:20 Uhr Doqaus Bluetooth Kopfhörer Over Ear
Original Amazon-Preis
38,99 €
Im Preisvergleich ab
43,99 €
Blitzangebot-Preis
34,99 €
Ersparnis zu Amazon 10% oder 4 €
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
10 oder 11?
DON666 - vor 59 Minuten -
Win 10 neu aufsetzen mit altem Key
Doodle - vor 3 Stunden -
Winfuture.de - Song Of The Day Pt. 4
Reteibeg - Heute 12:03 Uhr -
marimo: open-source reactive notebook für Python (wie Jupyter NB)
el_pelajo - Heute 11:37 Uhr -
Windows 11 Start Problem
Reteibeg - Heute 11:34 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen