Nutzer drohen 3 Jahre Haft wegen Film-Release
"Zu dem Zeitpunkt, als Moody den Film hochlud, war dieser erst in einigen Kinos zu sehen und noch nicht auf DVD verfügbar", erklärte Lisa E. Feldman von der Abteilung für Internet- und Urheberrechtsdelikte bei der Staatsanwaltschaft, mit und schlussfolgert daraus eine besondere Schwere der Tat.
Moody gab bei den Vernehmungen an, den Film bei einem Shared-Hoster heruntergalden zu haben. Dort wurde die Kopie, die von einer DVD stammt, die an Jury-Mitglieder des Filmpreises Oscar verschickt wurde, zum ersten Mal hochgeladen. Da der Zugang zu der Plattform beschränkt ist, wollte er ihn einem breiteren Publikum zur Verfügung stellen.
Er meldete die Datei daraufhin beim Torrent-Tracker "The Pirate Bay" sowie zwei weiteren entsprechenden Angeboten an. Die Ermittler konnten den Ursprung des Films im BitTorrent-Netz zu ihm zurückverfolgen. Der Prozess soll nun im Oktober stattfinden.
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