Netzsperren-Gesetz: Koalition im Rückwärtsgang

Recht, Politik & EU Nach massiven Protesten gegen die geplante Einführung von DNS-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie befindet sich die Regierungskoalition offenbar klar in der Defensive. Zwar rückt man bislang noch nicht gänzlich von den Plänen ab, die von Internet-Aktivisten und vielen Experten als unzureichend oder sogar kontraproduktiv bewertet werden, der entsprechende Gesetzentwurf wurde aber weitgehenden Änderungen unterworfen.

So wich man inzwischen davon ab, die Netzsperren als Bestandteil des Telemediengesetzes zu beschließen. Ein eigenständiges Gesetz, in dem klar geregelt wird, dass ausschließlich kinderpornographische Angebote gesperrt werden sollen, soll Befürchtungen über den Aufbau eines allgemeinen Zensursystems entgegenwirken.

Klicks auf Links, die auf die Stoppschild-Seite der Regierung führen, sollen nun auch nicht mehr ausgewertet und für die Strafverfolgung genutzt werden. Kritiker hatten angemerkt, dass unbescholtene Bürger sonst bei jedem Klick auf eine unbekannte URL Gefahr liefen, ins Visier der Ermittler zu kommen.

Die Sperrlisten sollen außerdem von einem Gremium überprüft werden, das aus fünf Mitgliedern besteht, von denen mindestens drei Richter sein sollen. Die Gültigkeit des Gesetzes ist außerdem befristet: Nach drei Jahren läuft es automatisch aus. Dann sollen die Erfahrungen ausgewertet und darüber entschieden werden, ob solche Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornographie sinnvoll sind. Die Beschlussfassung im Bundestag ist für Donnerstag geplant.
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