Datenschützer will Sperrlisten nicht kontrollieren

Recht, Politik & EU Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will zukünftig nicht, wie es im Gesetzentwurf zu den Kinderporno-Netzsperren vorgesehen ist, für die Kontrolle der Sperrlisten zuständig sein. Die Regierungskoalition hatte nach massiven Protesten Zugeständnisse im Gesetzentwurf gemacht. Kritiker hatten beispielsweise bemängelt, dass die Sperrlisten vom Bundeskriminalamt (BKA) ursprünglich ohne Kontrolle erstellt werden, ob die jeweils gesperrten Webseiten auch wirklich Kinderpornographie enthielten.

Es wurde befürchtet, dass auch politisch missliebige Seiten auf ihnen landen könnten. Deshalb wurde in einem überarbeiteten Gesetzentwurf ein unabhängiges Kontrollgremium vorgesehen. Dieses soll vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt werden.

Dieser lehnt jedoch ab. Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee", sagte Schaar gegenüber der 'Tageszeitung'. Er wisse nicht, nach welchen Kriterien er ein solches Gremium zusammenstellen soll. "Ich kenne mich in der Thematik doch gar nicht aus. Das hat mit Datenschutz ja nichts zu tun", führte er aus.

Er befürchtet sogar, dass die Angliederung des Kontrollgremiums an seine Behörde ein schlechtes Licht auf sein Amt werfen könnte. Immerhin könnten ihm Entscheidungen angekreidet werden, auf die er letztlich selbst keinen Einfluss hat.

Schaar setzt sich deshalb dafür ein, dass das Gesetz nicht wie geplant am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung kommt. "Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen", erklärte er gegenüber der Zeitung.
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