Constantin Film mahnt deutsche Filesharer ab
Wer so genannte Schwarzkopien von Filmen zum Download anbietet, beispielsweise "Der Baader Meinhof Komplex" oder "Männersache", muss damit rechnen, einen Abmahnung zu bekommen. Der Vorstandschef des Unternehmens, Bernhard Burgener, bestätigte gegenüber der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung', dass die Abgemahnten aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Wer den Schadensersatz in Höhe von 800 Euro nicht zahlt oder die Unterschrift verweigert, wird mit einer Klage bedroht. Die IP-Adressen hat Constantin Film von einem privaten Dienstleister erhalten. Die persönlichen Daten wurden dann mit Hilfe der Internet Service Provider, beispielsweise der Deutschen Telekom, ermittelt. Laut der FAZ betrifft dies über 500 Kunden.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger erklärte gegenüber den Kollegen von 'Golem.de', dass hauptsächlich private Filesharer abgemahnt werden. "Das ist bezogen auf die Filmindustrie neu. So etwas habe ich in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erlebt", sagte Solmecke. Bislang kamen zwei Unterlassungserklärungen mit der entsprechenden Unterschrift zurück.
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Michael Diestelberg
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