Netzsperren: "Kein Mitloggen von Nutzerzugriffen!"
"Schon das reine Sperren von Webseiten ist ein grundrechtliches Problem, insbesondere weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internet betroffen sein werden", sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
Die nun bekannt gewordenen Planungen hätten aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würden voraussichtlich Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen gemacht.
"Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen", erklärte Weichert. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft. Immerhin könnte diese in den Sperrlisten verzeichnet sein oder auf eine entsprechende Seite weiterleiten.
Die Aufnahme in die Liste durch eine Verwaltungsbehörde gebe nicht ansatzweise die Sicherheit, dass ein Internetangebot wirklich kriminelle Inhalte enthält, so Weichert. Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde.
"Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen. Schnellschüsse bei Internetzensur und -kontrolle können hier eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung entfalten - für Grundrechte, für die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und letztlich für die gesamte Gesellschaft", sagte der Datenschützer.
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Christian Kahle
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